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Quelle: © PantherMedia / peshkova

Digital Services Act und Digital Markets Act

Neuer Rechtsrahmen für Online-Plattformen.

Im Dezember 2020 hat die Europäische Kommission ein Paket zur Regulierung des digitalen Raums vorgelegt, welches die Verordnung über Digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA) und die Verordnung über Digitale Märkte (Digital Markets Act, kurz DMA) umfasst. Das Paket soll den Herausforderungen aufgrund des Aufkommens digitaler Giganten und dem gleichzeitigen Schutz ihrer Nutzerinnen und Nutzer sowie der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit gerecht werden. Nach der politischen Einigung zwischen Rat und Europäischen Parlament hat das Parlament die beiden Rechtsakte am 05.07.2022 verabschiedet. Der DMA wurde am 18.07.2022 vom Rat formell angenommen und am 12.10.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der DSA wurde am 04.10.2022 formell vom Rat verabschiedet. Nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 27.10.2022 ist der DSA am 16.11.2022 in Kraft getreten.

Beide Gesetze sind die Kernelemente der EU-Digitalstrategie.

Digitale Märkte Rechtsakt (DMA)

Der DMA legt Verpflichtungen für große systemrelevante Online-Plattformen mit erheblicher Marktmacht in der EU fest, die eine wichtige Vermittlerrolle zwischen geschäftlichen und privaten Nutzerinnen und Nutzern einnehmen und mit ihren Leistungen eine gefestigte und dauerhafte Stellung einnehmen (sog. "Gatekeeper"). Durch den DMA soll ein fairer Wettbewerb in der digitalen Welt sichergestellt werden, um zu verhindern, dass die Gatekeeper als private Akteure selbst die Regeln bestimmen und ihren gewerblichen Nutzern einseitige Geschäftsbedingungen aufzwingen. Dies umfasst u. a. die Pflicht zu gewährleisten, dass Endnutzerinnen und Endnutzer sich leicht von zentralen Plattformdiensten abmelden oder vorinstallierte zentrale Plattformdienste deinstallieren können, oder die Pflicht, dass keine Software mehr standardmäßig mit dem Betriebssystem installiert wird und, dass die Plattformen mit den Diensten Dritter kompatibel sind (z. B. Verwendung alternativer In-App-Zahlungssysteme). Durch gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU, Start-Ups und große Plattformen sollen Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im Binnenmarkt gefördert werden.

Um sicherzustellen, dass die neuen Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden, erhält die Kommission Ermittlungsbefugnisse, um Marktuntersuchungen durchzuführen. Verstößt ein Gatekeeper gegen die neuen Vorschriften, kann die Kommission künftig Geldstrafen in Höhe von bis zu 10% des im vorhergehenden Geschäftsjahr weltweit erzielten Gesamtumsatzes verhängen. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen bis zu 20% des Umsatzes betragen.

Die Benennung von Gatekeeper-Plattformen ist am 6. September 2023 erfolgt. Die Unternehmen müssen ab März 2024 den Verboten und Verpflichtungen nachkommen. 

Hintergrundinformationen zum DMA erhalten Sie auf der Seite der Europäischen Kommission. Die aktualisierten Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zum DMA. 

Digitale Dienste Rechtsakt (DSA)

Der DSA folgt dem Grundsatz, dass das, was offline illegal ist, auch online illegal sein muss. Er zielt darauf ab, den digitalen Raum zu schützen und den Schutz der Grundrechte der Nutzer zu gewährleisten.

Der DSA wird für alle Online-Dienstanbieter gelten, die in der EU Dienstleistungen anbieten z.B. Internetzugangsanbieter, Hosting-Dienste, Online-Plattformen (z. B. Online-Marktplätze, App-Stores, Social Media Plattformen etc.) sowie Suchmaschinen. Online-Dienstanbieter müssen in der Zukunft u. a. eine rasche Entfernung von Fehlinformationen und illegaler Online-Inhalte, einschließlich Produkten und Diensten, sicherstellen. Zudem werden die Nutzung von sog. "dark patterns" sowie bestimmte Arten gezielter Werbung verboten. Die strengsten Vorschriften treffen Plattformen oder Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU – die sog. "Very Large Online Platforms" (VLOP) oder "Very Large Online Search Engines" (VLOSE). Diese unterliegen besonderen Vorschriften u. a. im Bereich der Rechenschaftspflichten bzgl. der Algorithmen und den Transparenzregelungen sowie Sondermaßnahmen in Krisenzeiten, um das Verbreiten manipulativer Inhalte zu vermeiden. Außerdem werden sie verpflichtet, die von ihnen ausgehenden systemischen Risiken zu analysieren und eine Risikominderungsanalyse durchzuführen.

Online-Plattformen und Suchmaschinen können bei Verstößen bzw. Nichteinhaltung des DSA mit Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden. Die Mitgliedstaaten müssen eigene Behörden als Koordinatoren für digitale Dienste benennen, die für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung zuständig sind. Um eine wirksame und einheitliche Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zu gewährleisten, haben der Rat und das Parlament beschlossen, der Kommission die alleinige Aufsichtsbefugnis über sehr große Plattformen und sehr große Suchmaschinen in Bezug auf die spezifischen Verpflichtungen dieser Art von Akteuren zu übertragen.

Online-Plattformen wie Facebook, Twitter und TikTok müssen bis Februar 2023 Auskunft über die Zahl der aktiven EU-Nutzer geben. Sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in Europa müssen bereit sein, bis März 2023 neue Regeln zu befolgen, um gegen illegale Inhalte und Desinformation vorzugehen und ihre Algorithmen anzupassen. Kleine Online-Plattformen und andere digitale Unternehmen wie Cloud-Dienste haben bis 2024 Zeit, sich vorzubereiten.

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Parlaments.  
Hintergrundinformationen zum DSA erhalten Sie auf der Seite der Euopäischen Kommission. Die aktualisierten Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zum DSA.