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Quelle: Panthermedia / nimon_t

Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Das EU-Lieferkettengesetz soll Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Lieferketten verpflichten.

Die Europäische Kommission hat am 23.02.2022 einen Richtlinienvorschlag über Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der Lieferkette (COM (2022) 177 final) vorgelegt. Die Richtlinie ist Teil des Pakets für eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft.

Ziel dieser Richtlinie ist es, dass Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern sowie bestimmte Unternehmen, die in ressourcenintensiven Branchen tätig sind, verpflichtet werden, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte (z. B. Kinderarbeit und Ausbeutung von Arbeitnehmern), sowie auf die Umwelt (z. B. Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt) – in der gesamten Lieferkette zu ermitteln und erforderlichenfalls zu verhindern, abzustellen oder zu vermindern. Durch eine EU-weite Regelung soll sichergestellt werden, dass in der EU grenzüberschreitend gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.

Der Vorschlag durchläuft derzeit den legislativen Prozess. Der Rat der Europäischen Union hat am 01.12.2022 seinen Standpunkt zu dem Richtlinienvorschlag festgelegt. Nachdem das Plenum des Parlaments am 01.06.2023 mit einer knappen Mehrheit seine Position bestimmt hat, haben die Trilogverhandlungen zu dem Richtlinienvorschlag begonnen.

Weitere Informationen zum Vorhaben der Kommission. Informationen zum Stand des Verfahrens.