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Quelle: © panthermedia.net/ nmedia

Me-CODEX III

Fortsetzung des "e-CODEX"- Projekts zur Schaffung eines sicheren elektronischen Kommunikationswegs für den Austausch justizieller Daten in der EU

Das Projekt Me-CODEX III stellt das aktuelle Maintenance-Projekt zum weiteren Betrieb und zur weiteren Pflege der Lösung "e-CODEX" dar. In diesem Projekt wird zugleich die Übergabe der zentralen Verantwortlichkeit für das System e-CODEX auf die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) im Jahre 2023 vorbereitet. Das Projekt wird vom Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen koordiniert.

Um einen hinreichend sicheren eigenen elektronischen Kommunikationsweg für den Austausch justizieller Daten zu ermöglichen und hierfür europaweit einheitliche verlässliche Standards zu schaffen, war im Jahre 2010 das von der Europäischen Kommission geförderte "e-CODEX" (e-Justice Communication via Online Data Exchange) gestartet worden. Dieses im Jahre 2016 abgeschlossene Projekt entwickelte eine Transportlösung und Standards, die anschließend zunächst in den Nachfolgeprojekten Me-CODEX (Maintenance of e-CODEX) und Me-CODEX II weiterbetrieben und weiterentwickelt wurden. Die einheitlichen Standards ermöglichen die Interoperabilität zwischen verschiedenen nationalen IT-Lösungen, ohne diese im Kern verändern zu müssen.

Auf der Grundlage des "e-CODEX-Systems", die ihrerseits generisch ist und für unterschiedliche Handlungsfelder nutzbar gemacht werden kann, wurden bereits diverse Pilotierungen durchgeführt.

Im Bereich des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (Verordnung (EG) Nr. 861/20017, geändert durch Verordnung (EU) 2015/2421 - §§ 1097 ff. ZPO) beabsichtigt Deutschland, sich an dem Pilotbetrieb zu beteiligen, sobald das Europäische Justizportal diese Funktion zur Verfügung stellt. In Nordrhein-Westfalen ist von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, die Zuständigkeit für diese Verfahren zu konzentrieren; hierzu ist per Rechtsverordnung das Amtsgericht Essen bestimmt worden. Es ist auch hier vorgesehen, dort die e-CODEX-Infrastruktur zu implementieren, um so den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch zu ermöglichen.

Zudem wird bereits seit einigen Jahren der Austausch von Daten zwischen Staatsanwaltschaften in NRW und den Niederlanden in Verfahren der internationalen Rechtshilfe pilotiert. Dies betrifft insbesondere den sicheren Datenaustausch im Bereich der "Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen" (Richtlinie 2014/41/EU) sowie auch die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldstrafen, sowie
den Europäischen Haftbefehl.

Nach der Verabschiedung der e-CODEX-Verordnung wird die Bedeutung von e-CODEX in Zukunft noch deutlich zunehmen:
Die Neufassungen der Europäischen Zustellungsverordnung (Verordnung (EU) 2020/1784) und der Europäischen Beweisaufnahmeverordnung (Verordnung (EU) 2020/1783) sehen die verpflichtende Nutzung von e-CODEX bei der grenzüberschreitenden Kommunikation vor. Über 20 weitere Verfahren sollen mit Hilfe von e-CODEX bis zur Ende der Dekade digitalisiert werden, was in den Mitgliedsstaaten erhebliche Aufwände verursachen wird.

Das Ministerium der Justiz des Landes-Nordrhein-Westfalen war bereits an e-CODEX und allen Folgeprojekten im Auftrag der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz beteiligt und hat jeweils die Funktion des Konsortialführers und Projektkoordinators wahrgenommen, was im Projekt Me-CODEX III seine Fortsetzung findet. In diesem Zusammenhang ist die nordrhein-westfälische Justizverwaltung umfassend mit der Wahrnehmung von administrativen Aufgaben, der technischen und rechtlichen Koordinierung sowie mit der Verwaltung der Fördermittel betraut.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite www.e-codex.eu sowie des e-Justice Portals.