/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Der elektronische Rechtsverkehr mit der Justiz für andere Behörden

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften.

eJustice_Logo

Seit dem 01.01.2018 besteht bei allen Justizbehörden die Möglichkeit, Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente in elektronischer Form einzureichen. Zum 01.01.2022 wird die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich verpflichtend. Dies umfass auch die Kommunikation mit den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern. Gleichzeitig haben Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts ab dem 01.01.2022 einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Zustellung eines elektronischen Dokuments zu eröffnen.

Für Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden wurde das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) geschaffen.

Nähere Informationen hierzu finden Sie hier:

Natürlich können Behörden auch den Zugangsweg über die DE-Mail wählen.

  • DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang. Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis.

Für die Übersendung von Schriftsätzen müssen Sie folgende einfache Schritte ausführen:

  1. Umwandlung des Schriftsatzes in ein PDF-Dokument (oder hilfsweise in das TIFF-Format). Welche Anforderungen hierbei erfüllt werden müssen finden sie in der Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2018 - ERVB 2018).
  2. Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (oder hilfsweise DE-Mail).

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist bei der Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs nicht notwendig. Unabhängig von dieser Grundsatzregelung können spezialgesetzliche Formanforderungen zum Beispiel eine qualifizierte elektronische Signatur  verlangen.

Das war es schon. Schon jetzt vielen Dank für die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs.

 Behörden-beBPo