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Ergänzungsvorbereitungsdienst nach dem JAG n.F.

  • Für Kandidatinnen und Kandidaten, die den schriftlichen Teil der Prüfung nicht bestanden haben, beträgt der Ergänzungsvorbereitungsdienst in der Regel 5 Monate.

  • Bei Kandidatinnen und Kandidaten, die nach mündlicher Prüfung die Prüfung nicht bestanden haben, bestimmt die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes die Dauer des Ergänzungsvorbereitungsdienstes.

  • Die Organisation des Ergänzungsvorbereitungsdienstes obliegt den Oberlandesgerichten.

  • Die Klausuren im ersten Wiederholungsversuch sind im letzten Monat des Ergänzungsvorbereitungsdienstes zu schreiben.