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Cybercrime

Quelle: © panthermedia.net / yurizap

Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW)

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - Die Justiz ist für die Verfolgung von im Internet begangenen Straftaten gut gerüstet.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum - Die Justiz ist für die Verfolgung von im Internet begangenen Straftaten gut gerüstet.

Da die Digitalisierung mittlerweile alle Lebensbereiche durchdringt, nimmt auch die Bedeutung von Cybercrime stetig zu. Dies umfasst alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-System bzw. deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden. Cyberkriminelle werden nicht müde, immer wieder neue Tatmodalitäten und Angriffsformen zu entwickeln. Unmittelbar wird unser Alltag durch fingierte Kaufangebote über Internethandelsplattformen, als Anhang von Spam-Mails versandte Schadsoftware, Ausspähen von Bankzugangsdaten oder beleidigende Kommentare in sozialen Netzwerken beeinträchtigt. Weniger von dem Einzelnen zu spüren, für Gesellschaft meist jedoch deutlich bedrohlicher sind Angriffe auf große Unternehmen und kritische Infrastrukturen, durch die ganze Wirtschaftszweige und Versorgungswege lahmgelegt werden können. Daneben haben sich im Darknet digitale Marktplätze entwickelt, auf denen z. B. Betäubungsmittel, Waffen, Schadsoftware, gefälschte Ausweispapiere oder Bilder des sexuellen Missbrauchs von Kindern angeboten werden.

Die Ermittlung der Täter, die arbeitsteilig vorgehen und verschlüsselt miteinander kommunizieren, gestaltet sich besonders aufwändig. Um den Herausforderungen dieser Tat- und Täterstrukturen gerecht werden zu können, bedarf es gut ausgebildeter Spezialistinnen und Spezialisten, die sich sowohl in den technischen als auch in den rechtlichen Fragestellungen zu Hause fühlen. Seit April 2016 ist deshalb bei der Staatsanwaltschaft Köln die landesweit zuständige Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) eingerichtet. Der ZAC NRW hat sich als bundesweit größte Cybercrime-Einheit der Justiz etabliert. Ihr obliegen die Verfahrensführung in herausgehobenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität sowie in Verfahren wegen politisch motivierter Hassrede in Internetforen. Zudem ist bei ihr dauerhaft die „Task Force zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und der Verbreitung von Kinderpornographie in digitalen Medien“ eingerichtet. Diese gewährleistet in guter Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt sowie den örtlichen Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden, dass Meldungen zu kinderpornographischen Inhalten und Kindesmissbrauch innerhalb kürzester Zeit verfolgt werden können. Daneben nimmt sie die Aufgaben einer zentralen Ansprechstelle für Cyberkriminalität wahr und wirkt bei regionalen und überregionalen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich mit.

Die ZAC NRW steht in engem Austausch mit den Zentralstellen für Cybercrime in anderen Bundesländern, den Polizeibehörden, mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Einrichtungen, etwa dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Um auch grenzüberschreitend Taten aufzuklären, hat die ZAC NRW des Weiteren enge Kontakte zu den Strafverfolgungsbehörden in anderen Staaten, insbesondere in den Benelux-Ländern.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz NRW, Abteilung III, Stand: 2024