Aktueller Inhalt:
Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht den Prozessbeteiligten, Klagen, Anträge oder sonstige Schriftsätze wie auch alle anderen verfahrensbezogenen Dokumente rechtssicher elektronisch bei Gericht einzureichen und entspricht so den Anforderungen einer digitalen Gesellschaft.
Verpflichtend ist dies allerdings nicht. Die Einreichung von Schriftstücken auf dem Postweg oder per Fax bleibt weiterhin möglich.
Elektronischer Rechtsverkehr in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
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