/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Näheres zur Bedeutung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Abgrenzung zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.

Nach obenBedeutung des Anordnungsverfahrens

Die einstweilige Anordnung spielt in der finanzgerichtlichen Praxis eine eher untergeordnete Rolle. In der Regel geht es dem oder der Steuerpflichtigen darum, dass ein - durch Einspruch oder Klage angefochtener - Steuerbescheid nicht vollzogen wird, der durch ihn ausgewiesene Steuerbetrag also (vorläufig) nicht gezahlt werden muss. In solchen Fällen ist ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung das richtige Mittel (vergleichen Sie dazu die Erläuterungen zum Antrag auf Aussetzung der Vollziehung). Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt hier nicht in Betracht.

Von Bedeutung ist der Erlass einstweiliger Anordnungen im Bereich der Vollstreckung, etwa, wenn der oder die Steuerpflichtige einen Vollstreckungsaufschub erreichen will.

Nach obenAntragstellung

Das Verfahren wird dadurch eingeleitet, dass der oder die Steuerpflichtige einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Gericht stellt. Dies kann entweder schriftlich oder zu Protokoll der Rechtsantragstelle des Gerichts geschehen. Ein schriftlicher Antrag muss im Prinzip dieselben Anforderungen erfüllen wie eine Klageschrift.

Hinweis: Zu den Anforderungen an die Einleitung eines Klageverfahrens können Sie sich unter dem Thema Klageverfahren informieren.