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Justiz-Auktion jetzt mit gepfändeten Gegenständen

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung ab sofort möglich
Justiz-Auktion

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und der Internetversteigerungsverordnung des Landes können ab Anfang diesen Jahres von Gerichtsvollziehern gepfändete Gegenstände im Internet über die Justiz-Auktion versteigert werden.

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter erklärte: "Die Justiz-Auktion ist eine eingeführte und etablierte Versteigerungsplattform, auf der die Justiz beschlagnahmte, gepfändete und ausgesonderte Gegenstände unter für alle Beteiligten sicheren Bedingungen anbietet. Der besondere Vorteil gegenüber anderen Internetversteigerungen ist, dass auf justiz-auktion.de "echte" Versteigerungen im Rechtssinne durchgeführt und den Besonderheiten einer öffentlich-rechtlichen Versteigerung Rechnung getragen wird."

Die Justiz-Auktion präsentiert sich nach einem erfolgreich durchgeführten Relaunch jetzt mit einem modernen und zeitgemäßen Design, einem neuen Logo und zusätzlichen Funktionalitäten. Insgesamt elf Landesjustizverwaltungen haben sich aktuell für den Betrieb einer gemeinsamen Online-Versteigerungsplattform entschieden.

Justiz-Auktion im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen
mit dem Zugang zu der Versteigerungsplattform, weiteren Informationen und einem geschützten Bereich für Gerichtsvollzieher.



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