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032-Therapiegespräch

Quelle: Justiz NRW / M. Schütz

Krisenintervention

Hilfe zur Selbsthilfe

Von einer Krise spricht man, wenn ein Zustand psychischer Belastung eingetreten ist, der sich deutlich von der Normalbefindlichkeit abhebt, als kaum mehr erträglich empfunden wird und zu einer emotionalen Destabilisierung führt.

Krisenintervention im Justizvollzug ist grundsätzlich eine Aufgabe aller Dienste. Der psychologische Dienst wirkt mit bei der regelmäßigen Information aller Dienste über die geltenden Vorgaben und das gemeinsame Vorgehen bei Krisen.

Eine Krisenintervention ist eine zeitlich begrenzte Intervention bei psychischen Ausnahmezuständen.  Die Krisenintervention ist von einer wertschätzenden Haltung geprägt. Der Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung steht zunächst im Vordergrund, im Rahmen der Intervention soll die betroffene Person Unterstützung zur Linderung von quälenden Symptomen (z.B. Ängste) erfahren. Daneben stehen insbesondere die Vermeidung von gefährlichen Situationen (z.B. Gewalt, Suizidalität) sowie die Erarbeitung von Strategien zur selbstständigen Bewältigung der Krisensituation im Fokus.