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035-JVA Heinsberg Dr

Quelle: Justiz NRW

Medizinische Versorgung

Anstaltsärztlicher Dienst

Gefangene erhalten während ihrer Haftzeit eine medizinische Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzug. Jede Justizvollzugsanstalt verfügt über einen anstaltsärztlichen Dienst, der vom medizinischen Assistenzpersonal, bei dem es sich um examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger handelt, und den anderen Bediensteten des Justizvollzuges unterstützt wird.

Die medizinische Versorgung der Gefangenen umfasst alle notwendigen Behandlungen, die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln, Früherkennungsuntersuchungen, Vorsorgeleistungen und auch suchtmedizinische Behandlungsangebote. Eine stationäre medizinische Versorgung von Gefangenen in Nordrhein-Westfalen kann im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg erfolgen oder je nach Behandlungsbedarf auch in allgemeinen Krankenhäusern. Die gesundheitliche Versorgung in Haft entspricht damit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Kooperationen, insbesondere im Bereich der stationären Versorgung, garantieren eine zukunftsorientierte Versorgung. Die Einhaltung von fachlichen Standards, die stetige Weiterentwicklung auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und die Umsetzung neuartiger Verfahrensweisen werden nachhaltig sichergestellt.

Neben der ärztlichen Versorgung vor Ort setzt der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen auch auf neue Möglichkeiten, die die Digitalisierung von Gesellschaft und Verwaltung bieten. Darüber hinaus besteht eine telemedizinische Versorgung.