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083-Schuldnerberatung

Quelle: Justiz NRW / Helen Bruns

Schuldnerberatung

Hilfemaßnahmen für verschuldetete Gefangene

Ein nicht unerheblicher Teil der Gefangenen ist bei Inhaftierung verschuldet. Diese teilweise erhebliche Verschuldung oder auch Überschuldung kann sich im Laufe der Inhaftierung weiter verschlechtern und damit die Perspektive einer erfolgreichen Wiedereingliederung nach der Haftentlassung deutlich beeinträchtigen.

Die Betroffenen können diese Probleme häufig nicht allein bewältigen und benötigen daher professionelle Beratung.

Der Abbau von Schulden ist in der Regel ein langandauernder Prozess. Den Gefangenen wird daher bereits zu Beginn der Inhaftierung die Möglichkeit der Schuldnerberatung angeboten.

Im Rahmen des Übergangsmanagements ist eine intensive Vernetzung des Justizvollzuges mit anerkannten Schuldnerberatungsstellen vorgesehen. Der Verschuldung der Gefangenen soll damit frühzeitig entgegengewirkt werden. Erforderlichenfalls könnte dann bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden.