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Quelle: Justiz NRW / Rainer Feistauer

Langzeitbesuch

Besuchsform für Partner und die Familie

Neben den "normalen" Besuchskontingent kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Langzeitbesuch genutzt werden. Langzeitbesuche sind nicht überwachte Begegnungen, die den Gefangenen zum Erhalt tragfähiger sozialer Kontakte aus der Zeit vor der Inhaftierung dienen sollen.

In den Langzeitbesuchsräumen können die Gefangenen Zeit mit ihren Familien verbringen. Der Langzeitbesuch dauert durchschnittlich um die drei Stunden, die Anzahl der monatlichen Besuche richtet sich nach den Möglichkeiten in den Justizvollzugsanstalten - bis zu drei Besucherinnen und Besucher können die Inhaftierten in diesem Rahmen besuchen.

Informationen über die Voraussetzungen des Langzeitbesuchs sowie über die Durchführung erhalten Sie in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt.