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023-Diagnostik

Quelle: Justiz NRW

Diagnostik

Behandlungsuntersuchung als grundlegende Stufe des individuellen Behandlungsprozesses

Um den Vollzugsverlauf einer bzw. eines Gefangenen individuell und sinnvoll zu planen, wird auf der Grundlage einer Behandlungsuntersuchung ein Vollzugsplan aufgestellt. Dazu werden die Lebensverhältnisse und die Persönlichkeit der Inhaftierten erforscht.

Für jede inhaftierte Person werden im Rahmen der Behandlungsuntersuchung die individuellen Behandlungserfordernisse - aber auch die Fähigkeiten und Interessen - ermittelt und Behandlungsempfehlungen für die Gestaltung des weiteren Strafvollzuges benannt.

Von besonderem Interesse sind dabei die Ursachen und Umstände der Straftatbegehung - Inhaftierten werden auf dieser Grundlage Behandlungsangebote gemacht, um ein zukünftig straffreies Leben zu unterstützen.

Die Behandlungsuntersuchung ist damit die erste und in aller Regel grundlegende Stufe des individuellen Behandlungsprozesses während der gesamten Vollzugszeit. Das Ergebnis dieser diagnostischen Untersuchung bildet die Grundlage für den Vollzugsplan, der regelmäßig fortgeschrieben wird.