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021-Vollstreckungsplan

Quelle: Justiz NRW / Helen Bruns

Zuständige Justizvollzugsanstalt / Vollstreckungsplan

Auskunft über die Struktur, ihre Aufgabenstellungen und die Zuständigkeiten der Justizvollzugsanstalten

Auskunft über die Struktur, ihre Aufgabenstellungen und die Zuständigkeiten der Justizvollzugsanstalten

 

Die Aufnahme in den Justizvollzug erfolgt nach dem Vollstreckungsplan. Der Vollstreckungsplan legt die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalten für die jeweiligen Haftarten fest.

Der Vollstreckungsplan weist die Gefangenen nach allgemeinen Merkmalen wie etwa Alter, Geschlecht, Vollzugsdauer oder Erstverbüßung den Justizvollzugsanstalten zu. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich in aller Regel nach dem vor der Inhaftierung bestehenden Lebensmittelpunkt der Gefangenen. Bei der Vollstreckung längerer Freiheitsstrafen sieht der Vollstreckungsplan die Zuweisung in eine Einweisungsanstalt vor.

 

 

Übersichtskarte über die Justizvollzugsanstalten

karte_justizvollzugsanstalten

 

Einzelheiten zu den jeweiligen Justizvollzugsanstalten können den Internetseiten der einzelnen Einrichtungen entnommen werden (Liste der Justizvollzugseinrichtungen im Internet).