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011-JVA Bochum Baum

Quelle: Justiz NRW

Strafvollzug

Grundsätze und Überblick

Der Strafvollzug verfolgt das Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, und dadurch zugleich die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern.

Der Strafvollzug ist Freiheitsentzug. Die Gefangenen unterliegen während der Strafhaft Beschränkungen ihrer Freiheit, die im Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt sind. Das Leben im Strafvollzug ist im Übrigen an die allgemeinen Lebensverhältnisse soweit wie möglich anzugleichen.

Der größte Teil der Haftplätze befindet sich im geschlossenen Vollzug. Im geschlossenen Vollzug wird durch entsprechende baulich-technische Vorkehrungen dem Entweichen von Gefangenen entgegengewirkt. Die Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzugs verfügen daher über eine Umwehrung und eine Vielzahl sicherheitstechnischer Anlagen.


In Nordrhein-Westfalen wird die Freiheitsstrafe außerdem in Anstalten des offenen Vollzugs vollzogen (offener Vollzug).