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Die Klageerhebung

Möglich z. B. über die Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts

Klage vor dem Arbeitsgericht.

Die Klage können Sie selbst bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten erheben. Dort wird Ihnen auch bei der Formulierung geholfen und für die Weiterleitung gesorgt. Rechtsberatung, also z. B. eine vorläufige Einschätzung der Rechtslage, wird dabei jedoch nicht geleistet.

Sie können aber auch durch ein an das Arbeitsgericht gerichtetes, eigenhändig unterzeichnetes Schreiben Klage erheben (dreifach einzureichen).

Die Klage bzw. andere Schriftsätze können auch mittels elektronischer Dokumente, regelmäßig aber nicht per E-Mail bei Gericht eingereicht werden. Einzelheiten entnehmen Sie den Darlegungen zum elektronischen Rechtsverkehr in NRW (Online-Verfahren).

In allen Fällen müssen Sie deutlich machen, was genau Sie begehren, z. B. die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages oder die Feststellung, dass eine bestimmte Kündigung unwirksam ist. Insoweit ist ein bestimmter, auf Zahlung, Leistung oder Feststellung gerichteter Antrag zu formulieren. Ggf. sind entsprechende Anlagen oder Belege (etwa der Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen oder das Kündigungsschreiben) beizufügen.

Zur Begründung müssen Sie weiter die Tatsachen darlegen, aus denen Sie den Anspruch herleiten wollen. Einleitend ist die beklagte Partei genau unter Angabe des Namens oder der Firmenbezeichnung und einer ladungsfähigen Anschrift zu bezeichnen.

Örtlich zuständig ist sowohl das Arbeitsgericht, in dem Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber seinen Sitz, eine Niederlassung oder eine Filiale hat, als auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie üblicherweise arbeiten oder zuletzt gearbeitet haben.

Vor den Arbeitsgerichten und dem Landesarbeitsgericht können Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auch von einer Gewerkschaft, deren Mitglied Sie sind, oder auf der Arbeitgeberseite durch Ihren Arbeitgeberverband und selbstverständlich auch von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt vertreten lassen.