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Die Berufung

Die Seite "Die Berufung" zeigt, wie man sich nach einer (teilweise) erfolglosen Klage beim Sozialgericht in zweiter Instanz an das Landessozialgericht wenden kann.



Gegen Urteile des Sozialgerichts kann Berufung eingelegt werden. Gleiches gilt, wenn das Sozialgericht im schriftlichen Verfahren durch Gerichtsbescheid entschieden hat. Eine Ausnahme gilt nur für gewisse Bagatellfälle, bei denen die Berufung unzulässig ist.

Im Berufungsverfahren wird der gesamte Streitstoff noch einmal überprüft. Dabei können auch Dinge angesprochen werden, die bisher nicht bekannt waren oder übersehen worden sind. Über die Berufung entscheidet das Landessozialgericht.

Nach obenDie Berufungseinlegung ist einfach

Die Berufung können Sie durch einfaches Schreiben einlegen. Auch das Berufungsverfahren ist grundsätzlich kostenfrei. Für die Berufung gilt all das entsprechend, was auf der Seite Die Klage unter der Überschrift "Die Klageerhebung ist einfach" für die Klage gesagt ist.

Nach obenWie legt man Berufung ein?

Wo, wie und bis wann Berufung eingelegt werden kann, steht im Urteil des Sozialgerichts als Rechtsmittelbelehrung. Wenn Sie etwas nicht verstehen, können Sie beim Sozialgericht nachfragen.

Hier noch einmal das Wesentliche:

Wo? Beim Landessozialgericht. Die Anschrift finden Sie in der Rechtsmittelbelehrung des Urteils. Stattdessen können Sie die Berufung auch bei dem Sozialgericht einlegen. Das Sozialgericht leitet sie dann an das Landessozialgericht weiter.

Wie? Sie können die Berufung per Brief einlegen. Sie können aber auch zum Landessozialgericht oder zum Sozialgericht gehen und Ihre Berufung dort aufnehmen lassen (man nennt das: zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Der Urkundsbeamte hilft Ihnen dann bei der Formulierung Ihrer Berufung).

Welche Frist gilt für die Berufung beim Landessozialgericht?

Welche Frist gilt für die Berufung beim Landessozialgericht?

Bis wann? Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils. Beachten Sie, dass die Berufung innerhalb des Monats beim Landessozialgericht bzw. beim Sozialgericht angekommen sein muss.

Nach obenBeispiel für eine Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

Mit diesem fiktiven Beispiel für eine Berufung wird der Fall auf der Seite Das Urteil des Sozialgerichts fortgeführt.

Manni Muster
An der Weser 5
32423 Minden
Tel. 0571/12345
11.10.2017

An das 
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Zweigertstraße 54
45130 Essen

Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 27.09.2017

Az.: S 9 AL 58/07

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen das Urteil lege ich Berufung ein.

Die Agentur für Arbeit hat eine Sperrzeit verhängt, weil ich bei der Fa. Malermeister Streicher selbst gekündigt habe. Das Sozialgericht hat mir nicht geglaubt, dass ich das nur getan habe, weil ich dort gesundheitliche Probleme hatte. Leider hat mein bisheriger Arzt Dr. Emsig dem Gericht keine solchen Befunde berichtet. Dabei hatte ich ihm von meinen Problemen erzählt. Ich bin aber seit ein paar Monaten bei einem anderen Arzt (Dr. Friedel Freundlich, Marktstraße 7, 32423 Minden). Der hat mir gesagt, ich hätte wahrscheinlich eine Allergie gegen etwas, was in den Farben und Lacken enthalten ist. Sie können bei Dr. Freundlich nachfragen.

Ich beantrage deshalb, das Urteil des Sozialgerichts zu ändern. Der Sperrzeitbescheid soll aufgehoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Manni Muster

Verfolgen Sie den Rechtsstreit weiter auf der Seite Das Urteil des Landessozialgerichts.

Nach obenCheckliste für die Berufung

Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Berufung enthalten ist.

  • Ihr Name, Ihre Anschrift (mit Telefonnummer) und das Datum
  • die Anschrift des Landessozialgerichts
  • das Sozialgericht, dass das Urteil gesprochen hat
  • das Datum des Urteils
  • das Aktenzeichen des Urteils
  • die Erklärung, dass Sie Berufung einlegen
  • eine Begründung, weshalb Sie mit dem Urteil des Sozialgerichts nicht einverstanden sind. Auch im Berufungsverfahren ist es sinnvoll, den Sachverhalt zu schildern. Das gilt besonders dann, wenn Sie meinen, das Sozialgericht habe bestimmte Umstände nicht berücksichtigt. Wenn Sie neue Beweismittel kennen (z.B. Zeugen, Atteste, sonstige Unterlagen, usw.), geben Sie sie mit an.
  • ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Prozessgegner verlangen, und wie dementsprechend das Urteil des Sozialgerichts geändert werden soll. Formulieren Sie so, wie Sie sich am besten ausdrücken können. Eine juristische Fachsprache ist nicht nötig!
  • Ihre Unterschrift

Die Berufungsschrift reichen Sie möglichst zweifach ein. Das Landessozialgericht behält ein Exemplar, das andere sendet es an die Beklagte.

Nach obenWas macht das Landessozialgericht, wenn Berufung eingelegt ist?

Das Landessozialgericht veranlasst alles Nötige.

Ebenso wie zuvor das Sozialgericht führt auch das Landessozialgericht die Ermittlungen durch, die es für notwendig hält. Und auch im Berufungsverfahren gibt es Erörterungstermine und mündliche Verhandlungen. Auch hier kann der Prozess durch Vergleich, Anerkenntnis oder Rücknahme beendet werden. Wird er durch Urteil beendet, sind daran drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter beteiligt. Im Übrigen gilt für die Berufung all das entsprechend, was bei der Klage auf der Seite Was macht das Sozialgericht, wenn Klage erhoben ist? für die Klage gesagt ist.