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Die Herausgabevollstreckung

Wie erhalte ich eine Sache, die mein Schuldner herauszugeben hat?



Ich habe ein Urteil erstritten, nach dem mir der Beklagte eine Sache zurückgeben muss. Wie komme ich an die Sache?

Ich habe ein Urteil erstritten, nach dem mir der Beklagte eine Sache zurückgeben muss. Wie komme ich an die Sache?

Mein Pächter zieht nicht aus, obwohl er verurteilt worden ist, das gepachtete Gewerbegrundstück herauszugeben. Was tun?

Die Herausgabevollstreckung bezieht sich auf Ansprüche eines Gläubigers auf die Herausgabe einer bestimmten Sache, also zum Beispiel der geliehenen Bohrmaschine, aber auch eines unberechtigt genutzten Grundstücks.

Nach obenDie Einleitung der Herausgabevollstreckung

Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung erfolgen soll. Die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Vollstreckung stattfinden soll, hilft, den richtigen Gerichtsvollzieher zu finden. Adressen der Gerichtsvollzieher findet man aber auch in der Gerichtsvollzieherdatenbank für NRW .

Nach obenDie Durchführung der Herausgabevollstreckung

Bei der Verpflichtung des Schuldners auf Herausgabe von beweglichen Sachen nimmt der Gerichtsvollzieher die Sachen dem Schuldner weg und übergibt sie dem Gläubiger. Hat der Schuldner eine unbewegliche Sache, also ein Grundstück oder eine Wohnung herauszugeben (wie z. B. der Mieter nach einer Kündigung), wird der Schuldner mitsamt seinen Habseligkeiten gegebenenfalls unter Gewaltanwendung durch den Gerichtsvollzieher vom Grundstück entfernt und der Besitz dem Gläubiger überlassen.

Zum Schutz des Mieters im Falle einer Verurteilung zur Räumung kann dieser im Räumungsurteil eine Räumungsfrist erwirken, die verlängerbar ist. Ist die Räumung eine besondere Härte für den Mieter, kann er auch einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 765 a ZPO stellen. Zu den weiteren Einzelheiten siehe unter dem Punkt Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung.

Nach obenDie Kosten der Herausgabevollstreckung

Für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers fallen Gebühren nach dem Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher an. Bei der Räumung fallen darüber hinaus erhebliche zusätzliche Kosten an, wenn sich der Gerichtsvollzieher beispielsweise eines Spediteurs zur Entfernung der Sachen des Mieters bedienen muss und die Sachen des Mieters eingelagert werden müssen. Hinzu kommen können noch Anwaltskosten.

Es besteht die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.