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Arbeitgeber

Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsrechts ist jeder, der einen Arbeitnehmer beschäftigt. Auf die konkrete Rechtsform des Arbeitgebers kommt es nicht an. Ein Arbeitgeber kann deshalb eine natürliche Person, aber auch eine juristische Person des privaten Rechts sein (GmbH, AG). Auch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Arbeitgeber (Stadt, Kreis, Land, Bund). Gleiches gilt für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Es ist aber auch denkbar, dass auf der Arbeitgeberseite mehrere persönliche oder juristische Personen stehen. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe.

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