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Freiheitsstrafe

Freiheitsstrafe ist die stärkste Form der Freiheitsbeschränkung. Nach Art. 104 Grundgesetz (GG) kann die Freiheit der Person nur auf Grund eines Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden.

Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat ausschließlich die Richterin oder der Richter zu entscheiden.

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