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Seelsorger (m/w/d)

Die Durchführung der Seelsorge ist Aufgabe der Kirchen. Mit ihrem Einvernehmen werden bei den Justizvollzugsanstalten Seelsorger im Hauptamt beschäftigt.

Gemäß dem Auftrag ihrer Kirche bieten die Seelsorgerinnen und Seelsorger den Gefangenen ihren Dienst zur Lebensorientierung und als Lebenshilfe an. Sie wirken bei der Betreuung und Behandlung Gefangener mit. Die Anstaltsseelsorger halten Kontakt zu den in der freien Seelsorge tätigen Geistlichen, um über sie die Gemeinden und die Öffentlichkeit für die Belange der Gefangenen und die Probleme des Strafvollzugs zu interessieren. Sie pflegen die Verbindung zu kirchlichen und freien Verbänden, die Haftentlassenen helfen. Der Rückhalt, den Gemeinden und Kirchen sowie die konfessionellen Verbände der freien Wohlfahrtspflege den Anstaltsseelsorgern geben, ist von erheblicher Bedeutung.

Soweit die Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Verschwiegenheit über ihnen bekannt gewordene Tatsachen und Umstände verpflichtet sind, wird die Wahrung ihrer Schweigepflicht respektiert.

Die Fachaufsicht über die in den Justizvollzugsanstalten tätigen Seelsorgerinnen und Seelsorger übt die jeweilige Religionsgemeinschaft aus. Der Pflege der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Beratung dienen die im Lande gebildeten konfessionellen Konferenzen der bei den Justizvollzugsanstalten tätigen Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website für die Nachwuchsgewinnung externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

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