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Strafsenate bestehen beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof. Die Strafsenate sind beim Oberlandesgericht mit 3 Richterinnen/Richtern, die Strafsenate beim Bundesgerichtshof mit 5 Richterinnen/Richtern besetzt.
Strafsenate bestehen beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof. Die Strafsenate sind beim Oberlandesgericht mit 3 Richterinnen/Richtern, die Strafsenate beim Bundesgerichtshof mit 5 Richterinnen/Richtern besetzt.