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Zentrales Testamentsregister (ZTR)

Das Zentrale Testamentsregister wird seit dem 1. Januar 2012 bei der Bundesnotarkammer geführt. Es enthält Angaben zu erbfolgerelevanten Urkunden (Testamente und Erbverträge) die notariell oder eigenhändig errichtet wurden und in die Verwahrung durch Notare oder die amtliche Verwahrung der Gerichte genommen wurden.

Die Notare und Gerichte sind verpflichtet, solche Vorgänge dem Testamentsregister auf elektronischem Wege zu melden. Einzelheiten regeln die Testamentsregisterverordnung (BGBl. I, S. 1386) und die Bundesnotarordnung. Das Register enthält u.a. Angaben zum Erblasser und zum Ort der Verwahrung dieser Urkunden, nicht jedoch den Inhalt der Urkunden. In einem Sterbefall ist von Amts wegen durch die Notare bzw. Gerichte über das Register zu ermitteln, ob und wo sich eine entsprechende Urkunde in der Verwahrung befindet, so dass über diese Ermittlungen letzwillige Verfügungen aufgefunden und Erbfälle schneller abgewickelt werden können.

Weitere Informationen zum Zentralen Testamentsregister externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab.

Weitere Informationen finden Sie im Bürgerservice.

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