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Die Zivilgerichtsbarkeit ist die Gerichtsbarkeit für das Zivil- oder Privatrecht. Sie umfasst neben den zu der ordentlichen Gerichtsbarkeit gehörenden Teilen der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch (jedenfalls z. T.) die Arbeitsgerichtsbarkeit (siehe Faltblatt Was Sie über den Zivilprozess wissen sollten)