Aktueller Inhalt:
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Die mündliche Prüfung besteht aus dem Aktenvortrag und einem Prüfungsgespräch in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht.
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Zum mündlichen Prüfungstermin werden alle notwendigen Gesetze und Papier zur Verfügung gestellt, für die Vorbereitung des Aktenvortrages auch die Kommentare.
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Welcher Prüfer welches Rechtsgebiet prüft, bestimmen die Mitglieder des Prüfungsausschusses; die Ladung zur mündlichen Prüfung enthält daher keine Angaben hierzu. Das LJPA erteilt hierzu keine weiteren Auskünfte.