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Aussichten

In diesem Bereich werden Sie über die geplante Weiterentwicklung von RegisSTAR informiert.


Weiterentwicklung und Pflege

Das seit Mai 2014 in der Entwicklung befindliche Verfahren AuRegis wird RegisSTAR ablösen und auf Basis einer modernen Systemarchitektur die Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs sowie einer vollelektronischen Aktenführung erfüllen. Gleichzeitig wird mit Einführung des neuen Fachverfahrens die Vereinigung des AUREG-Verbundes (Berlin, Brandenburg, Bremen und Schleswig-Holstein) mit dem RegisSTAR-Verbund vollzogen.

Zur Erreichung dieser Ziele wurden sogenannte Kernteams gebildet, die sich aus Mitarbeitern des Softwareentwicklers Atos sowie aus Personal der beteiligten Bundesländer zusammensetzen. Koordiniert und begleitet wird die Arbeit dieser Teams durch die Verfahrenspflegestelle RegisSTAR. Die Geamtleitung des Projekts obliegt auf Seiten der beteiligten Bundesländer dem Leiter der Verfahrenspflegestelle RegisSTAR. Eine Pilotierung von AuRegis wird für November 2020 angestrebt.


Internationale Aufgabengebiete

Die Verfahrenspflegestelle RegisSTAR ist im Rahmen ihrer internationalen Aufgabenfelder insbesondere mit der Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab befasst.

Die Richtlinie stellt die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vor die große Herausforderung bis Juli 2017 einen (elektronischen) Datenaustausch ihrer Handelsregister zu implementieren.

Davon betroffen sind einerseits die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften sowie andererseits der Austausch von Informationen über im heimischen Register eingetragenen Zweigniederlassungen ausländischen Rechts.

Informationsaustausch zwischen den Registerstellen in der EU

Der Informationsaustausch zwischen den Registerstellen der EU-Länder soll sicherstellen, dass das Register der Zweigniederlassung informiert wird, wenn die in einem anderen Mitgliedstaat gelegene Hauptniederlassung gelöscht wurde. Das Register der Zweigniederlassung kann dann eine Löschung der Zweigniederlassung in die Wege leiten. Bisher findet ein solcher Informationsaustausch über den so genannten Register Messaging Service (RMS) lediglich zwischen Deutschland und dem Companies House (England/Wales) statt. Um diesen Informationsaustausch auf Zweigniederlassungen von Rechtsträgern aller Mitgliedsstaaten auszudehnen, bedarf es zunächst der Bereinigung des Datenbestandes. Die Mitglieder der Verfahrenspflegestelle RegisSTAR sind damit befasst, alle Zweigniederlassungen ausländischen Rechts im Datenbestand zu erfassen, um in einem zweiten Schritt zu überprüfen, ob die ausländische Hauptniederlassung noch in ihrem Heimatregister erfasst ist. Existiert die Hauptniederlassung nicht mehr, so ist ein entsprechendes Löschungsverfahren für die Zweigniederlassung einzuleiten. In Zukunft wird der Status der jeweiligen Hauptniederlassung (aktiv, gelöscht, insolvent, in Liquidation etc.), die über ihre Registernummer mit Zweigniederlassungen im EU-Ausland verknüpft ist, an das Register der Zweigniederlassung zu übermitteln sein. Diese Information in elektronischer Form für den richtigen Empfänger auf den Weg zu bringen, wird für die nationalen Register und somit auch für die Verfahrenspflegestelle RegisSTAR eine große Herausforderung darstellen.

Grenzüberschreitende Verschmelzungen

Derzeit arbeiten Mitglieder der Verfahrenspflegestelle RegisSTAR bereits an einem eCODEX-Pilotprojekt zum elektronischen Datenaustausch der beteiligten Register grenzüberschreitender Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften mit.

Ziel ist es, dem beteiligten (ausländischen) Register die Nachricht der erfolgten Eintragung der Verschmelzung beim übernehmenden Rechtsträger in elektronischer Form auf sicherem Weg zu übermitteln. Dabei sind eine Vielzahl strukturierter Daten zu übermitteln, die sicherstellen sollen, dass das zutreffende Register angesprochen und eine unzweifelhafte Zuordnung zum übertragenden Rechtsträger gewährleistet wird. Das Register des übertragenden Rechtsträgers wird nach Erhalt einer elektronisch signierten Eintragungsnachricht die Löschung der Gesellschaft im eigenen Register veranlassen. An der technischen Lösung zur Übertragung der elektronisch signierten Eintragungsnachricht sowie der erforderlichen strukturierten Daten aus den jeweiligen Fachverfahren (RegisSTAR und AUREG) sowie dem Empfang solcher Mitteleilungen aus dem EU-Ausland, wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz NRW und seinem hierzu beauftragten Dienstleister, IT.NRW, gearbeitet.

International Business Registers Survey und Report

Die Mitglieder der Verfahrenspflegestelle RegisSTAR sind zudem maßgeblich an der Erstellung des jährlich durchgeführten International Business Registers Survey (vormals unter der Bezeichnung European Commerce Registers Forum Survey herausgegeben) beteiligt. Diese Erhebung befasst sich mit Fragen der Führung von Handelsregistern, der Gründung von Gesellschaften, dem Datenaustausch zwischen Antragsteller/In und dem Handelsregister sowie rechtlichen Grundsätzen der Registerführung und wird jährlich überarbeitet und erweitert. Der Survey wird Anfang des Jahres an etwa 180 registerführende Stellen in Staaten aller Regionen versandt.

Die Datenauswertung und schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse erfolgt im Frühjahr durch die Mitglieder der ECRF Editorial Group in den Räumlichkeiten des schwedischen Handelsregisters (Bolagsverket), der auch Mitglieder der Verfahrenspflegestelle RegisSTAR angehören. Die gefundenen Ergebnisse werden zudem auf den jährlich stattfindenden Konferenzen der Handelsregisterorganisationen Corporate Registers Forum (CRF), European Commerce Registers‘ Forum (ECRF) und International Association of Commercial Administrators (IACA) von Mitgliedern der Verfahrenspflegstelle im Rahmen internationaler Präsentationen vorgestellt.