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Elektronisches Staatsexamen

Quelle: Justiz NRW

Start der E-Klausur in der zweiten juristischen Staatsprüfung ein voller Erfolg!

16.01.2024

Im Januar 2024 haben im bevölkerungsreichsten Land 171 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare – das sind mehr als 96,6 % der geladenen Kandidaten und Kandidaten – die Aufsichtsarbeiten in der zweiten juristischen Staatsprüfung elektronisch angefertigt. Damit hat die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen die gesetzliche Vorgabe, ab dem 1. Januar 2024 allen Prüflingen in den juristischen Staatsexamina die Möglichkeit der digitalen Anfertigung anzubieten, pünktlich umgesetzt. Davon überzeugte sich Staatssekretärin Dr. Brückner bei der erfolgreichen Abnahme der schriftlichen Prüfungen anlässlich ihres Besuchs am Standort Bochum.

Dr. Daniela Brückner: „Ein weiterer wichtiger Schritt zur Digitalisierung der juristischen Ausbildung und Prüfung in Nordrhein-Westfalen ist getan. Ich freue mich, dass wir nun jedem Prüfling die Gelegenheit geben können, zwischen der elektronischen und der handschriftlichen Anfertigung der Klausuren zu wählen. So kann jede bzw. jeder in der Prüfungssituation das Beste geben.“

In Nordrhein-Westfalen wird nahezu ein Viertel aller juristischen Staatsexamina Deutschlands abgelegt. Sowohl in der staatlichen Pflichtfachprüfung als auch in der zweiten juristischen Staatsprüfung fallen jeweils bis zu 20.000 Klausuren pro Jahr an. Dabei werden in jedem Monat Klausuren geschrieben. Zu erwarten ist, dass die große Mehrzahl der Prüflinge von der Möglichkeit, die Klausuren digital anzufertigen, Gebrauch machen wird. Landesweit wurden daher an fünf Standorten dauerhaft Prüfungsräume für die sog. E-Klausur eingerichtet.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de