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Justizministerium NRW

Quelle: Justiz NRW

Gedenken – 90 Jahre nach Einrichtung der Sondergerichte

13.06.2023

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach eröffnete am Dienstag, 13. Juni 2023, die Gedenkveranstaltung „Nicht Hüter des Rechts, sondern Diener des Unrechts – Das Sondergericht Düsseldorf“ im damaligen Saal des Sondergerichts, der sich im heutigen Ministerium der Justiz befindet. Ab März 1933 führten die nationalsozialistischen Machthaber in jedem Bezirk eines Oberlandesgerichts Sondergerichte ein. Diese Sondergerichte waren bis zu Kriegsbeginn nur zur Verurteilung vermeintlich regimekritischer Äußerungen berufen. Ab 1944 ahndeten sie jedoch fast alle strafrechtlich relevanten Handlungen mit besonders harten Strafen. Die Verfahrensrechte wurden erheblich eingeschränkt, Anklagen wurden nicht mehr zugestellt, ein Zwischenverfahren mit Eröffnungsbeschluss fand nicht statt, die Bestellung eines Pflichtverteidigers stand im Ermessen des Vorsitzenden und den Angeklagten standen faktisch keine Rechtsmittel zur Verfügung.

Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach: „Die Gedenkveranstaltung ist ein Punkt zum Erhalt einer selbstkritischen und für die Lehren der Vergangenheit aufgeschlossenen Justiz. Wichtig ist mir, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz auch mittels Aus- und Fortbildung gestärkt werden, selbst in schwierigen Zeiten nur dem Recht und ihrem Gewissen verantwortlich zu bleiben. Jede angehende Juristin und jeder angehende Jurist muss sich mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur auseinandersetzen.“

Der Historiker und Projektleiter im Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen Dr. Peter Henkel führte in seinem Vortrag „Das Sondergericht Düsseldorf, NS-Justiz als Mittel der Inneren Front“ aus, dass die Sondergerichte mit drakonischen Strafen die Bevölkerung im NS-Sinne disziplinieren sollten. Die Richter hätten sich mit zum Teil lebensverachtenden Urteilssprüchen in den Dienst der Diktatur gestellt.

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