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21.03.2023
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren über die Aussetzung der für den 23.03.2023 angesetzten Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Deutschen Post AG haben die Gewerkschaft DPVKOM sowie zwei Arbeitnehmerinnen gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 20.03.2023 (Az. 3 BVGa 1/23) Beschwerde eingelegt.
In dem beim Landesarbeitsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 10 TaBVGa 3/23 geführten Beschwerdeverfahren findet am
Mittwoch, den 22.03.2023, 11:00 Uhr, Saal X
ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.
Dr. Ralph Heiden
Stellvertretender Pressedezernent
des Landesarbeitsgerichts Köln
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: presse@lag-koeln.nrw.de