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Arbeitsgericht Köln im Sommer

Quelle: Justiz NRW

Arbeitsgericht Köln: Einstweilige Verfügung auf Notdienstregelung für die Werkfeuerwehr während des Flughafenstreiks

24.02.2023

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren Flughafen Köln/Bonn GmbH ./. ver.di findet am

Freitag, 24.02.2023 16.00 Uhr, Saal IX

ein Kammertermin statt.

Die Gewerkschaft ver.di hat für Sonntag 26.02.2023, 22:00 Uhr bis Dienstag 28.02.2023, 6:00 Uhr Streikmaßnahmen am Flughafen Köln/Bonn angekündigt. Gespräche über eine Vereinbarung für einen Notdienst der Werkfeuerwehr blieben erfolglos. Der Flughafen hat deshalb eine einstweilige Verfügung beantragt, dass der Notdienst für die Werkfeuerwehr durch das Arbeitsgericht festgelegt wird.

Frederik Brand

Pressedezernent

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