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30.01.2023
Die 4. Kammer hat heute einen Gütetermin in einem Kündigungsschutzverfahren durchgeführt (s. Pressemitteilung v. 25.01.2023). Die Vorwürfe wurden mit den Parteien erörtert.
Die Parteien haben vereinbart, zunächst außergerichtliche Gespräche zu führen, sodass kein weiterer Termin zur Verhandlung vor der Kammer angesetzt wurde.
Aktenzeichen 4 Ca 35/23
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