/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Landesarbeitsgericht Hamm

Quelle: Justiz NRW

Landesarbeitsgericht Hamm: Langjähriger Vizepräsident Thomas Gerretz (Münster) geht mit dem Erreichen der Höchstaltersgrenze in den Ruhestand.

Vizepräsident Gerretz Quelle: Justiz NRW

29.09.2023

Thomas Gerretz (Münster), langjähriger Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, tritt mit Ablauf des 30. September 2023 in den Ruhestand ein. Seine aktive Dienstzeit hat er auf eigenen Wunsch bis zum Erreichen der aktuellen Höchstaltersgrenze von derzeit 67 Jahren verlängert. Das Amt des Vizepräsidenten übt er seit dem 19. November 2013, also seit rund zehn Jahren aus.

Thomas Gerretz, im September 1956 in Mönchengladbach geboren, studierte nach seinem in Viersen abgelegten Abitur und dem in der Sanität der Bundesmarine abgeleisteten Wehrdienst Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach 1982 erfolgreich bestandenem 1. Staatsexamen und der beim Landgericht Bielefeld absolvierten Referendarzeit arbeitete er nach dem 2. Staatsexamen zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Ruhr-Universität Bochum und später als Rechtsanwalt. Am 6. April 1990 zum Richter in der Westfälischen Arbeitsgerichtsbarkeit und drei Jahre später auf Lebenszeit ernannt, war er über viele Jahre insbesondere am Arbeitsgericht Dortmund als Kammervorsitzender eingesetzt. In den Jahren 2004 bis 2008 leitete er das Arbeitsgericht Herne als dessen Direktor.

Im November 2008 erfolgte seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht. Dort ist ihm seither durchgehend der Vorsitz der 12. Kammer übertragen. In dieser Funktion befasst sich Thomas Gerretz insbesondere mit Fragen des Tarifrechts und der tariflichen Eingruppierung, mit dem Arbeitskampfrecht sowie mit Beschwerdesachen betreffend das gerichtliche Verfahren und die Zwangsvollstreckung. Als Vizepräsident trägt er Personalverantwortung für die Beschäftigten des nichtrichterlichen Dienstes und ist eng in die Auswahl und Beurteilung von Richterinnen und Richtern eingebunden. Darüber hinaus kommentiert er als Mitautor in arbeits- und tarifrechtlichen Standardwerken.

Thomas Gerretz verabschiedet sich am 29. September 2023 im Rahmen einer internen Feierstunde von der Belegschaft und geladenen Gästen, darunter auch Repräsentanten der 17 Arbeitsgerichte des Bezirks und der beiden weiteren Landesarbeitsgerichte Nordrhein-Westfalens sowie viele frühere Kolleginnen und Kollegen. Seine hohen Verdienste um die Arbeitsgerichtsbarkeit werden dort vom Präsidenten des Hauses, Dr. Holger Schrade, angemessene Würdigung finden.

Thomas Gerretz ist verheiratet und lebt mit seiner Ehefrau in Münster. Er hat zwei erwachsene Kinder, von denen eines in seine juristischen Fußstapfen getreten ist. Die Stelle einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten wird nach Abschluss des schon fortgeschrittenen Auswahlverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt nachbesetzt.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@lag-hamm.nrw.de