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Sozialgericht Aachen: Hintergrundgespräche Sozialgericht Aachen

04.08.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

muss die gesetzliche Krankenversicherung für die Versorgung eines jungen querschnittsgelähmten Mannes mit einem computergesteuerten Exoskelett aufkommen, das ihm ermöglicht, zu gehen und zu stehen? Hat die gesetzliche Krankenkasse Anspruch auf Schadensersatz gegen ein pharmazeutisches Unternehmen, wenn es Generikaabschläge nicht gemeldet hat und seine Arzneimittel daher an Versicherte zu Lasten der Krankenkasse ohne diese Abschläge abgegeben wurden?

Über beide Fälle hatte das Sozialgericht Aachen jüngst zu entscheiden. Diese Urteile sowie einige interessante Entscheidungen aus dem letzten Jahr möchten wir Ihnen gerne in einem Hintergrundgespräch erläutern, zu dem wir Sie

am Dienstag, den 22.08.2023, 11.00 Uhr

in den Besprechungsraum des Sozialgerichts, Haus C, Raum C 2.258, Justizzentrum Aachen, Adalbertsteinweg 92, einladen. Bei dieser Gelegenheit wollen wir uns auch als neue Pressesprecherinnen des Sozialgerichts vorstellen.

Geplant ist, Ihnen künftig aktuelle Entscheidungen, die sich auf viele Menschen auswirken oder von besonderer Tragweite sind, als "Entscheidungen des Monats" zur Veröffentlichung anzubieten.

Über Ihr Interesse würden wir uns freuen und bitten in diesem Fall aus organisatorischen Gründen um Rückmeldung bis zum 15.08.2022 unter pressestelle@sgac.nrw.de.

Mit freundlichen Grüßen

Richterin am Sozialgericht Altendorf

Richterin am Sozialgericht Dr. Ermacora

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: mailto:pressestelle@sgac.nrw.de