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Oberlandesgericht Düsseldorf

Quelle: Justiz NRW

Oberlandesgericht Düsseldorf: Vertrieb von Lawinen-Verschütteten-Suchgerät - 1. Sitzung des EPG, Lokalkammer Düsseldorf

Pressemitteilung Nr. 12/2024

29.02.2024

Die Lokalkammer Düsseldorf des Einheitlichen Patentgerichts unter Leitung des Vorsitzenden Richters Ronny Thomas prüft in ihrer ersten Sitzung am

 

Dienstag, 5. März 2024, 9.30 Uhr, Saal BZ 5,

Oberlandesgericht, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf,

 

ob das Angebot und der Vertrieb eines Lawinen-Verschütteten-Suchgeräts im Rahmen des Eilrechtsschutzes weiterhin zu untersagen ist. Dr. Bérénice Thom (Lokalkammer Düsseldorf) und Dr. Walter Schober (Lokalkammer Wien) fungieren als weitere rechtlich qualifizierte Richter sowie Dr. Erwin Wismeth (Bundespatentgericht, derzeit an den BGH abgeordnet) als technisch qualifizierter Richter.

Die antragstellende Ortovox Sportartikel GmbH (Antragstellerin) ist alleinige Inhaberin eines Europäischen Patents, welches ein sog. "Lawinen-Verschütteten-Suchgerät" unter Schutz stellt. Dieses Streitpatent ist derzeit Gegenstand eines parallelen Nichtigkeitsverfahrens vor dem Bundespatentgericht der Schweiz. Mit ihrem Antrag auf Anordnung einzelner Maßnahmen richtet sich die Antragstellerin gegen das Angebot und den Vertrieb des Lawinen-Verschütteten-Suchgeräts "Barryvox S2" (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform).

Im Oktober 2023 stellte die Mammut Sports Group AG (Antragsgegnerin zu 1) die angegriffene Ausführungsform auf der Messe "ISSW" in Bend, Oregon (USA), aus, wo Mitarbeiter der Antragstellerin es untersuchten. Anfang November 2023 erhielt die Antragstellerin sodann den Hinweis eines Händlers, dass das Produkt für das Jahr 2024 über die B2B-Plattform des Konzerns der Antragsgegnerinnen vorbestellt werden könne. Ausweislich der auf dieser Plattform zu findenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Mammut Sports Group GmbH (Antragsgegnerin zu 2) für Angebote und Lieferungen nach Deutschland und Österreich verantwortlich.

Im November 2023 stellte die Antragsgegnerin zu 1) zudem die mit dem "ISPO Award 2023" ausgezeichnete angegriffene Ausführungsform auf der Messe "ISPO Munich 2023" aus.

Die Antragstellerin sieht darin ein Angebot der angegriffenen Ausführungsform im Geltungsbereich ihres Patents. Sie hat daher am 1. Dezember 2023 bei der Lokalkammer Düsseldorf die Anordnung einstweiliger Maßnahmen ohne Anhörung der Gegenseite beantragt. Eine solche Anordnung hat die Lokalkammer Düsseldorf am 11. Dezember 2023 erlassen und den Antragsgegnerinnen darin unter Androhung von Zwangsgeld insbesondere untersagt, das angegriffene Lawinen-Verschütteten-Suchgerät in der Bundesrepublik Deutschland und/oder der Republik Österreich anzubieten oder zu vertreiben. Darüber hinaus hat die Lokalkammer Düsseldorf den Antragsgegnerinnen aufgegeben, die angegriffenen Lawinen-Verschütteten-Suchgeräte an einen Gerichtsvollzieher herauszugeben, bis über das Bestehen eines Vernichtungsanspruchs zwischen den Parteien rechtskräftig entschieden oder eine einvernehmliche Regelung herbeigeführt worden ist.

Die Antragsgegnerinnen haben daraufhin einen Antrag auf Prüfung der Anordnung gestellt, über den die Lokalkammer Düsseldorf nunmehr verhandelt.

Interessierte Medienvertreter werden um Beachtung des Akkreditierungsverfahrens in der sitzungspolizeilichen Anordnung und können sich auch gerne bis zum 4. März 2024, 10 Uhr, bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf (pressestelle@olg-duesseldorf.nrw.de) anmelden. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich nur kurz vor der Verhandlung und nur mit vorheriger Genehmigung möglich.


Düsseldorf, 29.02.2024

Christina Klein Reesink

Pressedezernentin
Oberlandesgericht Düsseldorf
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