/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

Oberverwaltungsgericht NRW

Quelle: Justiz NRW

Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Verkündungstermin in Sachen AfD gegen Bundesamt für Verfassungsschutz am 13.05.2024

7. Mai 2024

07.05.2024

Das Oberverwaltungsgericht wird am kommenden Montag, 13.05.2024, um 9:00 Uhr im Sitzungssaal I Entscheidungen in den Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), verkünden. Die mündliche Verhandlung ist in den Verfahren heute geschlossen worden, nachdem die Beteiligten Gelegenheit hatten, ihre jeweiligen Sachanträge abschließend zu begründen.

Die zuletzt vergebenen Akkreditierungen für Medienvertreter behalten ihre Gültigkeit für den Verkündungstermin. Für nicht akkreditierte Medienvertreter wird eine Tonübertragung in den Sitzungssaal II des Gerichts stattfinden. Dort verfügbare Plätze werden am 13.05.2024 nach dem Prioritätsprinzip vergeben.

Platzreservierungen für die Öffentlichkeit im Allgemeinen erfolgen nicht; insoweit gilt weiterhin die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 5. Senats (vgl. dazu die Pressemitteilung vom 26.03.2024). Auf die mit dieser Pressemitteilung veröffentlichte hausrechtliche Anordnung vom 04.04.2024 wird ebenfalls Bezug genommen.

In den drei Berufungsverfahren geht es - mit verschiedenen Unterlassungs- sowie vergangenheitsbezogenen Feststellungsanträgen - um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „erwiesen extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (JA) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über die Berufungen der AfD und der JA.

Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@ovg.nrw.de