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online-Mahnantrag (Barcode)

Muster eines Barcode-Antrags Muster eines Barcode-Antrags

Der Barcodeantrag kann mit Hilfe der Anwendung "online-Mahnantrag" erstellt werden. Die dabei erstellte Datei wird in einem Barcode verschlüsselt, der vom Gericht wieder ausgelesen werden kann.

Dieser Barcode wird in Form eines PDF-Dokuments erzeugt und zum Ausdruck bereitgestellt.

Der Barcodeantrag muss von Antragsteller unterschrieben und an das Mahngericht übersandt werden.

Obwohl es sich um einen Papierantrag handelt, handelt es sich um eine ausschließlich maschinell lesbare Antragstellung im Sinne des § 690 Abs. 3 ZPO. Der Barcode-Antrag ist daher auch nach dem 1.12.2008 (Beginn der Nutzungsverpflichtung) eine zulässige Art der Antragstellung für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister.