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Aktuelles

Quelle: JustizNRW

Aktuelles

Aktueller Stand zur Einführung des Programms

Aktueller Stand zur Einführung des Programms bei den Gerichten.

Das Programm JUDICA/TSJ konnte in den Fachbereichen Zivil-, Familien-, Straf-, Nachlass-, Betreuungs- und Insolvenzsachen bereits bei allen Gerichten aller Instanzen in Nordrhein-Westfalen und im Fachbereich Insolvenzsachen darüber hinaus auch im Saarland und in Hamburg erfolgreich eingeführt werden.

Auch andere Bereiche, wie z. B. Beratungshilfe- und Urkundssachen können mit dem Programm komfortabel und schnell bearbeitet werden.

Die Pilotierung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) bei dem Landgericht Bochum und die Führung von elektronischen Akten in EHUG-Verfahren bei dem Landgericht Bonn sind zum Ende dieses Jahres gestartet. Die Verfahren JUDICA und TSJ werden intensiv für die Anforderungen des ERV und der elektronischen Bearbeitung von Akten weiterentwickelt. Die Anpassungen zur Erreichung der Barrierefreiheit von JUDICA und TSJ haben zentrale Bedeutung und werden mit hoher Intensität bearbeitet.

Seit dem 17.01.2018 ist die neue JUDICA-Version 3.1 in allen Amts-, Land-. und Oberlandesgerichten im Einsatz. Diese neue Version hat insbesondere im Hinblick auf die technische Ausgestaltung Verbesserungen und Modernisierungen erfahren, sodass die Fachanwendung auch in Zukunft für die anstehenden Herausforderungen der gerichtlichen Praxis und des elektronischen Rechtsverkehrs gewappnet ist. Auf den ersten Blick sind große optische Veränderungen nicht sofort erkennbar, es haben sich jedoch zu einigen Bereichen Neuerungen und Weiterentwicklungen ergeben. Ferner wurden Vorschläge von Anwendern, die sich als praxisrelevant herausgestellt haben, umgesetzt.