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Aufgaben

Quelle: JustizNRW

Aufgaben der Verfahrenspflegestelle JUDICA

Informationen über die Aufgaben der Verfahrenspflegestelle.

Die ehemalige Projektgruppe JUDICA setzte sich unter anderem aus den beiden Teilprojektgruppen Systemerstellung (SE) und Qualitätssicherung (QS) zusammen. 

Die Aufgaben der ehemaligen SE erstreckten sich im Wesentlichen auf die Spezifikation und die Implementierung von JUDICA sowie deren Dokumentation.

Aufgabe der ehemaligen QS war es insbesondere, die Software in justizfachlicher wie auch aus IT-technischer und methodischer Sicht zu prüfen.

Die Verfahrenspflegestelle JUDICA vereinigt nun in weiten Teilen die Aufgaben der ehemaligen Teilprojektgruppen SE und QS. Sie setzt sich zusammen aus Justizmitarbeiterinnen und -mitarbeitern aller unterstützten Fachbereiche sowie Spezialisten der IT-Technik.

Zu den Aufgaben der Verfahrenspflegestelle gehört aber auch die Überprüfung der für die mittlerweile in allen Fachbereichen im Einsatz befindlichen Software. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Pilotgerichten und den IT-Betriebseinrichtungen.
Noch vorhandene Fehler im Programm oder von Anwenderinnen und Anwendern vorgetragene Verbesserungsvorschläge werden so auf schnellem Wege an die Verfahrenspflegestelle weitergeleitet und zeitnah behoben.
Auch sich verändernde organisatorische, technische oder rechtliche Anforderungen (z.B. neue Gesetze/Vorschriften) müssen in JUDICA eingearbeitet werden.
So wird es auch in Zukunft in Abständen immer wieder neue JUDICA-Versionen geben, die natürlich vor ihrem praktischen Einsatz von dem JUDICA-Team überprüft werden müssen.

Ferner gehören die Erstellung der Schulungsunterlagen und der Anwenderhandbücher zu den Tätigkeiten der Verfahrenspflegestelle JUDICA.