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I.3

Reform der Verbraucherentschuldung

Reform der Verbraucherentschuldung

(Berichterstattung: Bayern)

1.
Die Justizministerinnen und Justizminister sind auch vor dem Hintergrund der Sachverständigenanhörungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags am 9. und 23. April 2008 der Auffassung, dass

  • - mit dem Gesetzentwurf zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen ein grundsätzlich praxisgerechter Ansatz zur dringend notwendigen Reform der Verbraucherentschuldung vorliegt,

  • - die Beteiligung des Schuldners an den Verfahrenskosten ein Kernelement des Gesetzentwurfs ist, das erhalten bleiben muss,

  • - die in der Stellungnahme des Bundesrats aufgezeigten rechtstechnischen Verbesserungen für die Handhabung des Gesetzes in der Praxis unverzichtbar sind.

2.
Die Justizministerinnen und Justizminister bitten die Mitglieder des Deutschen Bundestags, an der Konzeption des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Bundesrats festzuhalten.