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Quelle: Panthermedia / JanPietruszka

Rechtsstaatlichkeit

Der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit ist ein Schwerpunkt von NRW.

Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der in Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Grundwerte der EU. Nach dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip ist jegliche öffentliche Gewalt gleichermaßen an Recht und Gesetz gebunden und unterliegt der Kontrolle unabhängiger und unparteiischer Gerichte. Außerdem garantiert es die Achtung der Grundrechte, ermöglicht die wirksame Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts und fördert ein investitionsfreundliches wirtschaftliches Umfeld.

Um die Einhaltung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips zu gewährleisten, verfügt die EU über verschiedene Präventions- und Förderungsinstrumente:

Europäischer Mechanismus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit: Ein jährlicher Zyklus zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten, der das Auftreten oder die Verschärfung von Problemen verhindern soll. Zentrales Element ist der jährliche Rechtsstaatlichkeitsbericht über die Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Hintergründe sowie den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2023 erhalten Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.

EU-Justizbarometer: Ein jährlicher Bericht mit vergleichbaren Daten zur Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der nationalen Justizsysteme. Hintergründe und das EU-Justizbarometer 2023 finden Sie ebenfalls auf der Seite der Europäischen Kommission.

Europäisches Semester: Ein jährliches Verfahren, das zu länderspezifischen Empfehlungen zu makroökonomischen und strukturellen Themen, u. a. zu Justizsystemen und Korruptionsbekämpfung, führt. Es hat zum Ziel, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. Weitere Informationen

Die EU verfügt ebenfalls über Reaktionsinstrumente, um gegen Verstöße gegen das Rechtsstaatlichkeitsprinzip vorzugehen:

  • Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
  • Mehrstufiges Verfahren nach Art. 7 EUV: Vertragsinstrument gegen einen Mitgliedstaat bei Bestehen der Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte sowie zur Sanktionierung im Falle einer Verletzung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Europäischen Parlaments.
  • Konditionalitätsmechanismus zum Schutz des Haushalts: Aussetzen oder Reduktion von EU-Mitteln bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zum Schutz des EU-Haushalts. Weitere Informationen

Besonders im Fokus stehen beim Thema Rechtsstaatlichkeit Polen und Ungarn. Bereits 2017 hat die Kommission wegen der umstrittenen polnischen Justizreform gegen Polen das Verfahren nach Art. 7 EUV eingeleitet. Gegen Ungarn läuft seit 2018 ein Art. 7-Verfahren. Zentrale Bedenken sind die Unabhängigkeit der Justiz, die Korruption und der unzureichende Schutz der Demokratie, der Grundrechte und der Minderheiten in Ungarn. Zudem laufen wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen und Ungarn vor dem EuGH. Im Dezember 2022 hat der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen, Maßnahmen zum Schutz des Unionshaushalts aufgrund von Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn zu verhängen. Die Haushaltsauswirkungen der nun vorgesehenen Aussetzung belaufen sich auf etwa 6,3 Milliarden Euro an Mittelbindungen.