/WebPortal_Relaunch/Service/mediathek_neu

panthermedia_B15828973_4500x2530_nmedia

Quelle: © panthermedia.net/ nmedia

Digitalisierung der Justiz

Kommunikation bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren soll zukünftig digital erfolgen.

Am 01.12.2021 hat die Europäische Kommission ein Legislativpaket, bestehend aus mehreren Vorschlägen zur Digitalisierung der Justiz innerhalb der EU, vorgestellt. Das Ziel des Pakets ist es, die Nutzung digitaler Instrumente im Justizbereich auszubauen, um den Zugang zur Justiz zu verbessern und die Wirksamkeit und Effizienz von Gerichtsverfahren zu erhöhen. Durch den Ausbau der digitalen Kommunikation sollen der grenzüberschreitende Austausch sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der EU verbessert werden.

Weitere Informationen zur Digitalisierung der Justiz finden sich im Politikprogramm "Weg in die digitale Dekade".


Verordnung über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und den Zugang zum Recht in Zivil-, Handels- und Strafsachen (COM (2021) 759)

Der Verordnungsvorschlag soll Ineffizienzen und Hindernisse, die die grenzüberschreitende Zusammenarbeit beeinträchtigen, beseitigen, indem:

  • die elektronische Kommunikation zwischen den zuständigen (Justiz-)Behörden in grenzüberschreitenden Verfahren grundsätzlich verpflichtend wird,
  • den Parteien die digitale Kommunikation oder die Einleitung von Gerichtsverfahren gegen eine Partei aus einem anderen Mitgliedstaat ermöglicht wird,
  • die Nutzung von Videokonferenzen in grenzüberschreitenden Fällen ausgebaut wird,
  • die Möglichkeit der digitalen Übermittlung von Ersuchen, Dokumenten und Daten zwischen nationalen Behörden und Gerichten gewährleistet wird.

 Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung zu diesem Vorhaben am 09.12.2022 erzielt. Das Parlament hat seine Position Mitte März 2023 festgelegt. Der Rat und das Parlament haben am 28.06.2023 eine politische Einigung in den Trilogverhandlungen erzielt. Der zwischen den Verhandlungsführern gefundene Kompromisstext muss nun noch vom Parlament und vom Rat formell gebilligt werden.

Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens.

Verordnung zur Einrichtung einer Kooperationsplattform für gemeinsame Ermittlungsgruppen (COM (2021) 756)

Gemeinsame Ermittlungsgruppen (sog. "joint investigation teams" – JITs) sind Teams, die für spezifische strafrechtliche Ermittlungen und für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden, um gemeinsam grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen. Sie werden von den zuständigen Behörden zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten und möglicherweise von Nicht-EU-Ländern eingerichtet. Am 14.12.2022 erzielten die Mitgesetzgeber eine politische Einigung über den Verordnungsvorschlag zur Schaffung einer speziellen IT-Plattform, um die Effizienz und Wirksamkeit der Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in grenzüberschreitenden Fällen zu erhöhen (z. B. durch direkten digitalen Austausch und vorübergehende Speicherung von Beweismitteln). Nach der förmlichen Annahme durch das Parlament und durch den Rat wurde die Verordnung am 17.05.2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft. Die Plattform soll spätestens zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ihren Betrieb aufnehmen.

Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens.

Verordnung über den Informationsaustausch in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen (COM (2021) 757)

Mit dem Verordnungsvorschlag soll die Kommunikation zwischen Eurojust und den Behörden der Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten in grenzüberschreitenden Terrorismusfällen digitalisiert werden, wobei sichere Kommunikationskanäle bereitgestellt werden sollen. Die übersandten Daten sollen in einem modernen digitalen Fallbearbeitungssystem gespeichert werden. So soll Eurojust ermöglicht werden, die Verbindungen zwischen früheren und laufenden grenzüberschreitenden Terrorismusfällen und anderen Formen schwerer grenzüberschreitender Kriminalität wirksam zu ermitteln. Ziel ist eine bessere Koordination der justiziellen Reaktionen der Mitgliedstaaten. Am 14.12.2022 erzielten die Mitgesetzgeber eine vorläufige politische Einigung über den Verordnungsvorschlag. Die endgültige formelle Verabschiedung wird für die erste Hälfte des Jahres 2023 erwartet.

Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens.