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Anstaltsbeiräte

Quelle: Justiz NRW

Treffen mit den Vorsitzenden der Anstaltsbeiräte im Ministerium der Justiz

Anlässlich des jährlichen Treffens der Vorsitzenden der Anstaltsbeiräte im Ministerium der Justiz fand ein intensiver Austausch über aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen statt.

Am 14.03.2024 empfing Justizminister Dr. Benjamin Limbach die Vorsitzenden der Beiräte bei den Justizvollzugsanstalten zu einer Besprechung im Ministerium der Justiz. Im Beisein der Staatssekretärin Dr. Daniela Brückner betonte Minister Dr. Limbach in seinem Grußwort zur aktuellen Entwicklung des Justizvollzugs die wichtige Aufgabe der Anstaltsbeiräte als Bindeglied zwischen Justizvollzug und Öffentlichkeit.

Minister Dr. Limbach: „Sie leisten als Beiratsmitglieder eine wichtige Gemeinwesenarbeit. Sie fördern die Transparenz der Vollzugsarbeit in den Anstalten und helfen dadurch mit, in der Bevölkerung bestehende Vorurteile abzubauen. Für dieses oft langjährig wahrgenommene ehrenamtliche Engagement bin ich sehr dankbar. Ich freue mich darüber, dass immer wieder Bürgerinnen und Bürger trotz ihrer Einbindung in andere gesellschaftlich verantwortungsvolle Positionen diesem Ehrenamt nachgehen.“

Im Anschluss wurden Themen erörtert, die aus dem Kreis der Beiräte angemeldet worden waren. Dabei ging es um vielfältige Fragen aus der täglichen Beiratsarbeit, wie zum Beispiel den sog. „Bürgerkoffern“ der Stadtverwaltungen, die die Ausstellung von Ausweisdokumenten in den Justizvollzugsanstalten ermöglichen oder der Vorbereitung des Entlassungsverfahrens.

Anstaltsbeiräte sind nach den Strafvollzugsgesetzen bei allen Justizvollzugsanstalten zu bilden. Die Tätigkeit des Beirats ist ehrenamtlich. Aussprache und Schriftwechsel des Beirats mit Gefangenen werden nicht überwacht. Als außenstehende Berater und mit Kontrollfunktion Mitwirkende können sie vor dem Hintergrund der eigenen Lebens- und Berufserfahrung als außerhalb des Vollzugs stehende Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

In den 36 Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen sind etwa 250 Beiratsmitglieder tätig. Die Mitgliederzahl eines Anstaltsbeirats hängt von der Größe der jeweiligen Anstalt ab und variiert zwischen vier und dreizehn Mitgliedern. Der Rat der Stadt, der Städteregionstag bzw. der Kreistag benennt der Anstaltsleitung geeignete Personen für die Mitarbeit im Anstaltsbeirat. Die Amtsdauer des Beirates beträgt fünf Jahre. Einmal jährlich führt das Ministerium der Justiz eine gemeinsame Besprechung mit allen Beiratsvorsitzenden durch. Hier werden Fragen von übergeordnetem Interesse behandelt und Erfahrungen ausgetauscht.