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Hinweise zur Antragstellung bei Prozesskostenhilfe

Näheres zu Voraussetzungen und Wirkungen der Prozesskostenhilfe; Antragsformular.



Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe (Bitte bewahren Sie dieses Blatt bei Ihren Prozessunterlagen auf)

Nach obenAllgemeine Hinweise
Wozu Prozesskostenhilfe?

Ein Rechtsstreit vor einem Gericht kostet Geld. Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Wird ein Rechtsvertreter beauftragt, kommen diese Kosten hinzu.

Die Prozesskostenhilfe will Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.

Wer erhält Prozesskostenhilfe?

Dazu schreibt das Gesetz vor:

"Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint." (§ 114 ZPO)

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat danach, wer

einen Prozess führen muss und die dafür erforderlichen Kosten nicht aufbringen kann und

nach Einschätzung des Gerichts nicht nur geringe Aussichten hat, den Prozess zu gewinnen.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt. Sie kann ferner z. B. dann nicht gewährt werden, wenn der Ehegatte oder bei einem unverheirateten Kind die Eltern oder ein Elternteil aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht für die Kosten aufkommen müssen.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Die Prozesskostenhilfe bewirkt, dass die Partei auf die Gerichtskosten und auf die Kosten ihrer Vertretung je nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen keine Zahlungen oder Teilzahlungen zu leisten hat. Aus ihrem Einkommen hat sie gegebenenfalls bis höchstens 48 Monatsraten zu zahlen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist.

Auf die Kosten einer Rechtsvertretung erstreckt sich die Prozesskostenhilfe, wenn das Gericht der Partei einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin bzw. einen Steuerberater / eine Steuerberaterin beiordnet. Dies muss besonders beantragt werden.

Verbessern sich die Verhältnisse der Partei wesentlich, kann sie vom Gericht auch noch nachträglich bis zum Ablauf von vier Jahren seit Prozessende zu Zahlungen herangezogen werden, u. U. bis zur vollen Höhe der Gerichtskosten und der Kosten ihrer Vertretung. Verschlechtern sich ihre Verhältnisse, ist eine Veränderung etwa festgesetzter Raten zugunsten der Partei möglich.

Welche Risiken sind zu beachten?

Wer einen Rechtsstreit führen muss, sollte sich zunächst möglichst genau über die Höhe der zu erwartenden Gerichts- und Bevollmächtigtenkosten informieren lassen. Dies gilt auch bei Prozesskostenhilfe. Sie schließt nicht jedes Kostenrisiko aus.

Schon für eine Rechtsvertretung im Verfahren über die Prozesskostenhilfe entstehen Kosten. Diese muss die Partei begleichen, wenn ihrem Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht entsprochen wird. Das gleiche gilt für bereits entstandene und noch entstehende Gerichtskosten.

Wie erhält man Prozesskostenhilfe?
  • Erforderlich ist ein Antrag. In dem Antrag muss das Streitverhältnis ausführlich und vollständig dargestellt sein. Es muss sich aus ihm für das Gericht die vom Gesetz geforderte "hinreichende Aussicht auf Erfolg" (s. oben) schlüssig ergeben. Die Beweismittel sind anzugeben. Zu diesen Fragen sollten Sie sich, wenn nötig, beraten lassen.
  • Dem Antrag sind außerdem eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende Belege beizufügen. Für die Erklärung muss der vorliegende Vordruck benutzt werden.
  • Prozesskostenhilfe kann grundsätzlich nur für die Zeit nach Vorlage des vollständigen Antrags einschließlich dieser Erklärung und aller notwendigen Belege bewilligt werden. Das Gericht verfügt mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe über Mittel, die von der Allgemeinheit durch Steuern aufgebracht werden. Es muss deshalb prüfen, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Der Vordruck soll diese Prüfung erleichtern. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.

Lesen Sie den Vordruck sorgfältig durch und füllen Sie ihn vollständig und gewissenhaft aus.

Die Ausfüllhinweise zum Vordruck finden Sie im Folgenden. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, können Sie sich an Ihren Rechtsvertreter, an Ihre Rechtsvertreterin oder an das Gericht wenden.

Sollte der Raum im Vordruck nicht ausreichen, können Sie die Angaben auf einem besonderen Blatt machen. Bitte weisen Sie in dem betreffenden Feld auf das beigefügte Blatt hin.

Bitte fügen Sie die notwendigen Belege nach dem jeweils neuesten Stand bei, nummerieren Sie sie und tragen Sie die Nummer in dem dafür vorgesehenen Kästchen am Rand jeweils ein. Fehlende Belege können zur Versagung der Prozesskostenhilfe führen, unvollständige oder unrichtige Angaben auch zu ihrer Aufhebung und zur Nachzahlung der inzwischen angefallenen Kosten. Bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben können eine Strafverfolgung nach sich ziehen.

Nach obenAusfüllhinweise

Füllen Sie den Vordruck bitte in allen Teilen vollständig aus. Wenn Fragen zu verneinen sind, kreuzen Sie bitte das dafür vorgesehene Kästchen an. Wenn ein solches nicht vorgesehen ist, tragen Sie bitte das Wort "nein" oder einen waagerechten Strich ein.

(A)

Bitte bezeichnen Sie auch die Erwerbstätigkeit, aus der Sie Einnahmen (Abschnitt E) des Vordrucks) beziehen. Ihren Familienstand können Sie abgekürzt (I = ledig; vh = verheiratet; gtrl = getrennt lebend; gesch = geschieden; verw = verwitwet) angeben.

(B)

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie bitte zuerst, ob diese die Kosten übernimmt. Fügen Sie bitte in jedem Fall den Versicherungsschein bei. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Versicherung, Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin nach. Falls Ihre Versicherung die Übernahme der Kosten ablehnt, fügen Sie bitte auch den Ablehnungsbescheid bei. Entsprechendes gilt, wenn die Kosten von einer anderen Stelle oder Person (z. B. Haftpflichtversicherung, Arbeitgeber) übernommen werden oder wenn Sie eine kostenlose Prozessvertretung durch eine Organisation (z. B. Mieterverein, Gewerkschaft) beanspruchen können.

(C)

Die Frage ist auch dann zu bejahen, wenn Ihnen die Leistungen nicht als Unterhaltsrente, sondern als Naturalleistung (z. B. freie Wohnung, Verpflegung, sonstige Versorgung im elterlichen Haushalt; Leistungen des Partners einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) gewährt werden. Der Betrag dieser Leistungen ist unter (E) "Andere Einnahmen" einzutragen.

Falls die unterhaltsverpflichtete Person Ihr getrennt lebender Ehegatte ist oder mit Ihnen in gerader Linie verwandt ist (z. B. Vater/Mutter) und Ihr Prozess eine persönliche Angelegenheit betrifft (z. B. Unterhaltsprozess, Scheidungssache), benötigt das Gericht zusätzlich Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dieser Person. Für den getrennt lebenden Ehegatten können die Angaben in den Abschnitten (E) bis (J) dieses Vordrucks gemacht werden. In den übrigen Fällen verwenden Sie bitte ein Zweitstück dieses Vordrucks.

Streichen Sie in diesem in der ersten Zeile unter (A) die Worte "Die Prozesskostenhilfe wird beantragt von" und schreiben Sie darüber - je nachdem wer Ihnen den Unterhalt gewährt - die für Ihren Fall zutreffende Bezeichnung "[Eltern] [Vater] [Mutter] der Person, die Prozesskostenhilfe beantragt". Bitte lassen Sie es dann von den Eltern bzw. dem Elternteil in den Abschnitten (A), (D) bis (J) ausfüllen und unterschreiben und fügen Sie es Ihrer Erklärung bei.

Falls die unterhaltsverpflichtete Person die Mitwirkung ablehnt, geben Sie bitte den Grund der Weigerung sowie das an, was Ihnen über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse bekannt ist.

(D)

Wenn Sie Angehörigen Unterhalt gewähren, wird dies bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe berücksichtigt. Deshalb liegt es in Ihrem Interesse, wenn Sie angeben, welchen Personen Sie Unterhalt leisten, ob Sie den Unterhalt ausschließlich durch Geldzahlungen erbringen und ob die Personen eigene Einnahmen haben.

Zu den eigenen Einnahmen einer Person, der Sie Unterhalt gewähren, gehören z. B. auch Unterhaltszahlungen eines Dritten, insbesondere diejenigen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind, oder eine Ausbildungsvergütung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind bezieht.

(E)

Zu Ihren Angaben müssen Sie die notwendigen Belege beifügen. Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind insbesondere Lohn oder Gehalt. Anzugeben sind die Bruttoeinnahmen des letzten Monats vor der Antragstellung. Falls Sie monatlich weniger oder mehr verdienen, geben Sie bitte die niedrigeren bzw. höheren Durchschnittseinnahmen an. Erläutern Sie diese auf einem besonderen Blatt. Urlaubs-, Weihnachtsgeld und andere einmalige oder unregelmäßige Einnahmen bitte gesondert unter "Andere Einnahmen" angeben.

Beizufügen sind:

  • eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung der Arbeitsstelle für die letzten zwölf Monate vor der Antragstellung;
  • falls vorhanden, der letzte Bescheid des Finanzamts über einen Lohnsteuerjahresausgleich oder die Einkommensteuer, sonst die Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, aus der die Brutto- und Nettobezüge des Vorjahrs ersichtlich sind. Einnahmen aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft sind in einem aktuellen Monatsbetrag anzugeben. Das gleiche gilt für die Eintragung der entsprechenden Betriebsausgaben als Abzüge unter (F) [4].

Stellen Sie die Monatsbeträge bitte auf einem besonderen Blatt anhand eines Zwischenabschlusses mit dem sich aus ihnen ergebenden Reingewinn dar. Saisonale oder sonstige Schwankungen im Betriebsergebnis sind durch angemessene Zu- oder Abschläge zu berücksichtigen; die in den Vordruck einzusetzenden Monatsbeträge der Einnahmen und der Betriebsausgaben sind daraus zeitanteilig zu errechnen.

Auf Anforderung des Gerichts sind die Betriebseinnahmen mit den entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen und die Betriebsausgaben mit den angefallenen Belegen nachzuweisen. Der letzte Jahresabschluss und der letzte Steuerbescheid, aus dem sich die erzielten Einkünfte ergeben, sind beizufügen. Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen (z. B. Sparzinsen, Dividenden) bitte ein Zwölftel der voraussichtlichen Jahreseinnahmen eintragen. Wenn Sie Unterhaltszahlungen für sich und Kinder beziehen, ist bei Ihrer Angabe unter "Andere Einnahmen" nur der für Ihren Unterhalt bestimmte Betrag einzutragen. Die für die Kinder bestimmten Beträge bitte im letzten Feld des Abschnitts (D) angeben. Beispiele für andere Einnahmen sind auch Leistungen wie Pensionen, Versorgungsbezüge, Renten jeglicher Art, Ausbildungsförderung, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe und dergleichen. Der letzte Bewilligungsbescheid und die Unterlagen, aus denen sich die derzeitige Höhe der Leistungen ergibt, sind beizufügen. Anzugeben mit ihrem Geldwert sind hier ferner alle sonstigen, in den vorhergehenden Zeilen des Vordrucks nicht erfassten Einnahmen, auch Naturalleistungen (z. B. Deputate, freie Verpflegung und sonstige Sachbezüge; freie Wohnung jedoch nur, wenn unter (H) Wohnkosten angegeben werden).

(F)

Als Abzüge können Sie geltend machen:

  • die auf das Einkommen entrichteten Steuern (auch Kirchen-, Gewerbesteuer, nicht Umsatzsteuer);
  • Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Invaliden-, Arbeitslosenversicherung);
  • Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; bitte erläutern Sie Art und Umfang der Versicherung auf einem besonderen Blatt, falls dies nicht eindeutig aus den beizufügenden Belegen (z. B. Versicherungsschein, Beitragsrechnung) hervorgeht;
  • Werbungskosten, d. h. die notwendigen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (z. B. auch Berufskleidung, Gewerkschaftsbeitrag). Wenn Sie Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen, ist die einfache Entfernung in km anzugeben, bei Benutzung eines Pkw auch der Grund, warum kein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird. Bei Einnahmen aus selbständiger Arbeit hier bitte die Betriebsausgaben angeben; soweit diese Aufwendungen zugleich unter (F) [1], [2] oder [3] oder unter (J) fallen, dürfen sie jedoch nur einmal abgesetzt werden.

(G)

Hier sind alle Vermögenswerte (auch im Ausland angelegte) anzugeben, die Ihnen und Ihrem Ehegatten gehören. Sollten eine oder mehrere dritte Personen Miteigentümer sein, bitte den Anteil bezeichnen, der Ihnen bzw. Ihrem Ehegatten gehört. Prozesskostenhilfe kann auch dann bewilligt werden, wenn zwar Vermögenswerte vorhanden sind, diese aber zur Sicherung einer angemessenen Lebensgrundlage oder einer angemessenen Vorsorge dienen. Derartige Vermögenswerte sind zum Beispiel:

  • ein eigengenutztes angemessenes Hausgrundstück (Familienheim);
  • kleinere Barbeträge oder Geldwerte (Beträge bis insgesamt 5.000,00 EUR für die alleinstehende/unverheiratete bzw. 10.000,00 EUR für die verheiratete hilfebedürftige Partei, zuzüglich 500,00 EUR für jede Person, die von ihr überwiegend unterhalten wird, sind in der Regel als ein solcher kleinerer Betrag anzusehen).

Diese Vermögenswerte müssen Sie aber trotzdem angeben.

Hausrat, Kleidung sowie Gegenstände, die für die Berufsausbildung oder die Berufsausübung benötigt werden, müssen nur dann angegeben werden, wenn sie den Rahmen des Üblichen übersteigen oder wenn es sich um Gegenstände von hohem Wert handelt.

Ist Grundvermögen vorhanden, das bebaut ist, geben Sie ggf. bitte auch die jeweilige Gesamtfläche an, die für Wohnzwecke bzw. einen gewerblichen Zweck genutzt wird, nicht nur die von Ihnen und Ihren Angehörigen (oben (D)) genutzte Fläche.

In der letzten Spalte des Abschnitts ist bei Grundvermögen der Verkehrswert (nicht Einheits- oder Brandversicherungswert) anzugeben, bei Bauspar-, Bank-, Giro-, Sparkonten u.ä. die derzeitige Guthabenhöhe, bei Wertpapieren der derzeitige Kurswert und bei einer Lebensversicherung der Wert, mit dem sie beliehen werden kann.

Unter "Sonstige Vemögenswerte" fallen auch Forderungen und Außenstände, in Scheidungsverfahren insbesondere auch der Anspruch aus Zugewinn.

Sollte der Einsatz oder die Verwertung eines Vermögensgegenstands für Sie und Ihre Familie eine besondere Härte bedeuten, erläutern Sie dies bitte auf einem besonderen Blatt.

(H)

Wenn Wohnkosten geltend gemacht werden, bitte Wohnfläche und Art der Heizung angeben. Die Kosten bitte wie im Vordruck vorgesehen aufschlüsseln.

Mietnebenkosten sind außer den gesondert anzugebenden Heizkosten die auf die Mieter umgelegten Betriebskosten (Grundsteuer, Entwässerung, Straßenreinigung, Aufzug, Hausreinigung, Gemeinschaftsantenne usw.).

Zu der Belastung aus Fremdmitteln bei Wohneigentum gehören insbesondere die Zins- und Tilgungsraten auf Darlehen/Hypotheken/Grundschulden, die für den Bau, den Kauf oder die Erhaltung des Familienheims aufgenommen worden sind. Nebenkosten sind auch hier außer den gesondert anzugebenden Heizkosten die Betriebskosten.

Sollten Sie sich den Wohnraum mit einer anderen Person als einem Angehörigen (oben (D)) teilen, tragen Sie bitte nur die auf Sie entfallenden anteiligen Beträge ein.

Die notwendigen Belege (z. B. Mietvertrag, Darlehensurkunden, Nebenkostenabrechnung) müssen beigefügt werden.

(I)

Auch über die monatlichen Zahlungen und die derzeitige Höhe der Restschuld sind die notwendigen Belege beizufügen, wenn die Zahlungsverpflichtung für die Anschaffung eines unter (G) anzugebenden Vermögensgegenstands eingegangen worden ist oder wenn sie unter (J) als besondere Belastung geltend gemacht wird.

(J)

Wenn Sie eine besondere Belastung geltend machen, bitte den Monatsbetrag oder die anteiligen Monatsbeträge angeben, die von Ihren Einnahmen bzw. den Einnahmen Ihres Ehegatten abgesetzt werden sollen.

Bitte fügen Sie außer den Belegen auf einem besonderen Blatt eine Erläuterung bei. Eine Unterhaltsbelastung des Ehegatten aus seiner früheren Ehe kann hier angegeben werden. Auch hohe Kreditraten können als besondere Belastung absetzbar sein. Aus den Einzelangaben dazu unter (I) des Vordrucks muss sich ergeben, wofür, seit wann und bis wann die Ratenverpflichtung besteht. Anzugeben ist ferner, ob Sie die Kreditraten laufend begleichen. Ihre tatsächlichen Zahlungen müssen Sie belegen.

(K)

Die Erklärung ist in der letzten Zeile von der Partei selbst bzw. der Person zu unterschreiben, die sie gesetzlich vertritt.