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Notebook aus dem Briefe kommen

Quelle: PantherMedia / David Wetzel

Mein Justizpostfach

Leichtere Erreichbarkeit der Justiz für Bürgerinnen und Bürger

Seit dem 13. Oktober 2023 können Bürgerinnen und Bürger „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen. Der Dienst ist über die Internetseite https://mein-justizpostfach.bund.de/ externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Taberreichbar und ermöglicht eine digitale, rechtssichere und kostenlose Kommunikation mit der Justiz. Bürgerinnen und Bürger können damit zum Beispiel rechtswirksam Klagen bei Gericht einreichen oder Dokumente wie Mietverträge oder Bußgeldbescheide elektronisch an ihre Rechtsanwältin oder ihren Rechtsanwalt übermitteln. Durch „Mein Justizpostfach“ wird der Einstieg in die digitale Kommunikation mit der Justiz für Bürgerinnen und Bürger daher erheblich leichter.

Mit „Mein Justizpostfach“ können die Postfächer der Gerichte und Staatsanwaltschaften, der Behörden sowie der Anwalts- und Berufsausübungsgesellschaften, der Notare und der Steuerberater adressiert werden. Die Postfächer anderer Bürgerinnen und Bürger oder Organisationen sind für Inhaberinnen und Inhaber eines „Mein Justizpostfaches“ demgegenüber nicht sichtbar und können daher nicht adressiert werden. Die sicher hinterlegten Adressdaten sind nur für die Justiz; für Anwältinnen und Anwälte, Notarinnen und Notare, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Behörden sichtbar. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Erforderlich bleibt in der Regel weiter eine einfache Signatur durch Angabe des vollen Namens am Ende des Schriftsatzes.

Die MJP-Nachrichten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt. Im Rahmen der Postfacheinrichtung wird ein Verschlüsselungszertifikat mit PIN erstellt, das die MJP-Nutzerin bzw. der Nutzer im eigenen Machtbereich sichert und beim Empfang von Nachrichten für die Entschlüsselung nutzt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Inhalt der Nachrichten ausschließlich vom MJP-Nutzenden zur Kenntnis genommen werden kann.

Für die Nutzung des Dienstes „Mein Justizpostfach“ benötigen Bürgerinnen und Bürger eine BundID. Die BundID wird vom Bundesministerium des Innern und für Heimat seit 2019 bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Mit ihrer kostenlosen BundID können sich Bürgerinnen und Bürger online identifizieren und digitale Verwaltungsleistungen sicher, einfach und flexibel von zu Hause erledigen. Das Nutzerkonto des Bundes wird auf der Internetseite https://id.bund.de/de eingerichtet. Die BundID muss unter Verwendung der Online-Funktion des Personalausweises (eID) eingerichtet worden sein.

„Mein Justizpostfach“ startet zunächst im Pilotbetrieb und wird kontinuierlich weiterentwickelt, die Anwenderfreundlichkeit verbessert und Formulare eingebunden. Justiz und Verwaltung bieten nun gemeinsam einen für Bürgerinnen und Bürger weiteren hilfreichen digitalen Service an.