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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vorformulierte Vertragsbedingungen (das sog. „Kleingedruckte“), die im Geschäftsverkehr von einer Partei (Verwender) der anderen Partei gestellt werden. Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vertragsbestandteile werden, besteht die Gefahr, dass durch die Verwendung vorformulierter Klauseln der Geschäftspartner unangemessen benachteiligt wird, so z. B. durch den Ausschluss der Haftung des Verwenders, durch Auferlegung besonderer Pflichten, den Vorbehalt von Preiserhöhungen usw.

Insbesondere zum Schutze des Verbrauchers enthalten die §§ 305 ff. BGB Bestimmungen, die eine gerichtliche Kontrolle von AGB ermöglichen. Eine Reihe von AGB-Klauseln, die besonders nachteilig sind, werden von vornherein für unwirksam erklärt, andere unterliegen der wertenden Beurteilung des Gerichts. Ist der Geschäftspartner Unternehmer oder die öffentliche Hand, gelten die Schutzbestimmungen der §§ 305 ff. BGB nur eingeschränkt, weil davon ausgegangen werden kann, dass diese Teilnehmer am Rechtsverkehr sich gegen Übervorteilungen selbst schützen können.

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