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Beschlussverfahren_Arbeitsrecht

Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz, dem Sprecherausschussgesetz, dem Mitbestimmungsgesetz, dem Gesetz über europäische Betriebsräte werden von den Arbeitsgerichten im sogenannten betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren erörtert. Diese Verfahrensart kennt nicht Parteien sondern Beteiligte. Beteilige sind z. B. der Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat, der Konzernbetriebsrat, der Arbeitgeber, die Arbeitnehmer sowie Gewerkschaften. Im Beschlussverfahren erforscht das Arbeitsgericht den Sachverhalt und lädt die Beteiligten zur Anhörung. Das Beschlussverfahren wird durch Antragsrücknahme, beiderseitige Erledigungserklärung, Vergleich oder instanzen-beendenden Beschluss erledigt. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zum Landesarbeitsgericht statthaft. Die Beschlüsse im betriebsverfassungsrechtlichen Beschlussverfahren sind überwiegend nur nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens vollstreckungsfähig.

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