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Verfügung von Todes wegen

Damit bestimmt der Erblasser, was mit seinem Vermögen nach dem Tode geschehen soll. Die durch Verfügung von Todes wegen getroffene Regelung geht der gesetzlich festgelegten Erbfolge vor. Verfügungen von Todes wegen können z.B. Erbeinsetzungen, Vermächtnisse oder Teilungsanordnungen enthalten. Sie werden in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages dokumentiert.

(Vgl. auch die Ausführungen zur gewillkürten Erbfolge im Bürgerservice).

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