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Personal

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Berufsbild und Einstellungsvoraussetzungen

In den Justizvollzugsanstalten des Landes sind ca. 440 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialdienst beschäftigt. Das vielfältige und abwechslungsreiche Tätigkeitsfeld ist zumeist ganzheitlich ausgerichtet und erfordert ein breites Fachwissen. Großer Wert wird auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit gelegt. Die fachliche Arbeit wird in der Fachanwendung SoPart® dokumentiert. Das Aufgabenprofil ist sehr heterogen und abhängig von der jeweiligen Vollzugsform, die Aufgaben sind in den Richtlinien für die Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen beschrieben.

In den Sozialdienst können Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter (Dipl. oder B.A.) oder  Sozialpädagoginnen / Sozialpädagogen (Dipl. oder B.A.) mit staatlicher Anerkennung eingestellt werden. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich. Die Einstellung von Beschäftigten erfolgt unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 15 der S-Tabelle der Entgeltordnung (Sozial- und Erziehungsdienst).

Bewerbungen sind an die ausschreibenden Justizvollzugseinrichtungen zu richten. Ihren Bewerbungen fügen Sie bitte die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Ausbildungsnachweise, staatliche Anerkennung, Zeugnisse, Zusatzqualifikationen) bei.


Weiterführende Informationen zur Arbeit im Sozialdienst des Justizvollzuges NRW


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