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Übergangsmanagement B5

Berufliche Wiedereingliederung von (jungen) Inhaftierten und Haftentlassenen.

Nachweislich ist die berufliche Integration Haftentlassener ein zentraler Faktor für eine gelingende Wiedereingliederung. Vor diesem Hintergrund wurde 2012 eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium der Justiz und der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen – geschlossen. Diese Gemeinschaftsinitiative B 5 zielt auf eine berufliche Wiedereingliederung von (jungen) Gefangenen und Haftentlassenen ab.

Die Gemeinschaftsinitiative B5 besteht aus den Modulen:

B1       Berufliche Orientierung

B2       Berufsqualifizierung

B3       Beschäftigungsvermittlung

B4       Beschäftigungsstabilisierung

B5       Beschäftigungsanalyse

B5 wird in allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen angeboten.

Zur Fallsteuerung in den Anstalten sind Übergangsmanagerinnen und Übergangsmanager aus dem Sozialdienst des Justizvollzugs eingesetzt, deren Tätigkeit durch den Fachbereich Sozialdienst koordiniert wird.

Zur Umsetzung des Projekts wurden fünf B5-Regionen eingerichtet, in denen die Aufgaben der Beschäftigungsvermittlung und der Beschäftigungsstabilisierung an interne und externe Träger vergeben wurden. Externe Träger sind die Kolping Bildung Deutschland gGmbH (Regionen 2 und 3) und die Chance e.V. Münster (Region 5).

Mit der Steuerung der Gemeinschaftsinitiative B5 ist eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kriminologischen Dienstes und des Fachbereichs Sozialdienst, betraut.

Der Fachbereich Sozialdienst ist für die landesweite Steuerung auf operativer Ebene zuständig. Er wirkt auf eine einheitliche und professionelle Umsetzung der Initiative bei den beteiligten internen und externen Trägern hin.


Weiterführende Informationen zum Übergangsmanagement B5


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